Hat sich das mit Killroy nun ins positive gewendet?
Im Prinzip hat sich bisher nichts entscheidendes geändert.
Die Zwangsvollstreckung wurde vom Gerichtsvollzieher durchgeführt.
Da aber bei ihm nichts zu holen war (z.b. EUR 1,50 im Geldbeutel, kein Geld auf seinem Konto und auch sonst keine Wertsachen vorhanden waren) warte ich noch immer auf mein Geld.
Die eidesstattliche Versicherung (früher Offenbarungseid) hat er zwar unterschrieben und somit habe ich wie geschrieben auch einen "Titel",
d.h., sobald er wieder über ein "Vermögen" verfügt, muss er das dem Gerichtsvollzieher oder Gericht melden, und dieser/s wird dieses dann pfänden.
Da aber in seinem Fall über 20 Betrugsfälle vorliegen, werde ich es ziemlich schwer haben an mein Geld zu kommen.
Irgendwann wird es dann auf einen Vergleich hinauslaufen.
Zu meiner Strafanzeige wegen Internetbetrug nur soviel:
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxxxxx,
bezüglich Ihrem Schreiben vom 17.12.2012, in dem Sie sich nach dem Stand des Verfahrens in der Strafsache gegen xxxxx xxxxxx erkundigen, kann ich Ihnen mitteilen, dass Herr xxxxx rechtskräftig verurteilt und die Strafvollstreckung eingeleitet wurde.
Weitere Einzelheiten zu dem Verfahren können Ihnen nicht mitgeteilt werden, hierzu müssten Sie sich ggf. an einen Rechtsanwalt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx, Rechtspflegerin
- Staatsanwaltschaft Gießen -
Habe die Angelegenheit jetzt meinem Rechtsanwalt übergeben, der die Einsicht in die Prozessakten angefordert hat.
Dass ich ich über diese leidige Angelegenheit ziemlich angepisst bin, versteht sich wohl von selbst.