ZitatAlles anzeigen
Die
deutsche Rockband "Rammstein" hat die Bundesrepublik Deutschland vor
dem Bonner Landgericht auf 66 000 Euro Schadenersatz verklagt. Die
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien mit Sitz in Bonn hatte
2009 das Album "Liebe ist für alle da" auf den Index gesetzt, weil einer
der Songs "verrohend" und "sittenwidrig" und damit als jugendgefährdend
eingestuft wurde.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln hat die Indizierung ein halbes Jahr später wieder aufgehoben. Es war der Song "Ich tu Dir weh",
der der Prüfungskommission zu gewalttätig erschien. Auch eine
Folter-Abbildung in dem Booklet schien den Bonner Wächtern als zu
"verrohend" und "sittenwidrig". Beide seien dazu geeignet, die
Entwicklung von Jugendlichen zu gefährden. Das Verbot hatte damals einen
direkten Einfluß auf den Erfolg des Albums, das gleich nach
Verkaufsstart zwei Wochen lang auf Platz 1 der deutschen Albumcharts
lag. Nachdem es auf den Index kam, rutschte es auf Platz 10 ab.
"Nicht ausreichend zwischen Kunst und Jugendschutz abgewogen"
Erst ein Urteil des Verwaltungsgerichts in Köln
hob ein halbes Jahr später die Indizierung wieder auf. Die Entscheidung
der Bundesprüfstelle sei rechtswidrig, so die Begründung der Kölner
Richter, es sei nicht ausreichend zwischen Kunst und Jugendschutz
abgewogen worden. Denn die martialische, ja übertriebene Darstellung von
Gewalt sei ein Stilmittel der Gruppe, heißt es im Urteil. Es sei eine
Inszenierung und wegen der Entfremdung kein wirklichkeitsnaher
Gewaltexzess. Die Berliner Rockband habe Gewalt zwar dargestellt, aber
nicht als erstrebenswert propagiert.
Der Prozeß soll im Sommer vor dem Bonner
Landgericht stattfinden, die sechs Mitglieder der Rockgruppe "Rammstein"
werden dazu nicht erwartet.
http://www1.wdr.de/nachrichten…ll-schadenersatz-100.html
Interessante Angelegenheit
Glaube ja persönlich, dass es sich um eine Werbemaßnahme für das baldige Album handelt bzw eine Vorbereitung