Wie in den News hier gelesen, schränken Rammstein in ihren Konzerten die Fotografen extrem ein, man könnte auch von Zensur sprechen. Komisch, dass so was ausgerechnet von einer Band kommt, die gerade in Deutschland selbst Opfer einer Indizierung durch die Bundesprüfstelle geworden ist. Rammstein zeigen sich in Interviews "bestürzt" und berufen sich zurecht auf die künstlerische Freiheit. Das gleiche wollen sie Fotografen ihrer Konzerte durch einen Fotovertrag nun verwehren. Ich finde Rammstein machen sich dadurch extrem unglaubwürdig. Der deutsche Journalistenverband hat dagegen schon protestiert. Nachzulesen hier: http://www.djv.de/SingleNews.20+M58d88625087.0.html
Der Vertrag (s. u.) bedeutet für den freien Fotografen (der davon leben muss): Anfahrtskosten, Arbeitszeit von 4 Stunden, ein abgedrucktes Foto (vielleicht auch zwei) in einer einzigen Zeitung (Honorar 30 bis 80 Euro), denn im Lauf eines Jahres wird wohl kein weiteres Foto abgedruckt werden. Also ein klares Minus, wenn er die Fotos nicht noch bei anderen Zeitungen anbieten darf (wie im Fotovertrag festgelegt). Der Spaß hört dann ganz auf wenn die Fotografen nach drei Songs die Halle verlassen müssen und auch ohne Kameras anschließend nicht mehr eingelassen werden, denn Ticket bekommen sie keines um sich die Show ansehen zu können.
Der Hammer ist aber, dass Rammstein mit diesem Vertrag die Fotos für ihre Zwecke GRATIS nutzen wollen. Ich erinnere hier mal an den Song "Mehr", der ja wohl offensichtlich gegen Raffgier einiger Menschen geschrieben wurde. In diesem Kontext scheint mir der Song eher autobiografisch authentisch zu sein. Rammstein = Raffkes.
Schade. Rammstein vergessen anscheinend, dass es auch Fotografen und Schreiberlinge in ihren Anfangstagen gab, die die Band auch unterstützt haben auf dem Weg nach oben.
Ich stelle das mal zur Diskussion und zu Info
nachfolgend der Fotovertrag, den Rammstein den Fotografen vorlegen:
Vereinbarung
zwischen der Rammstein GbR, c/o Pilgrim Management, Greifswalderstrasse 224, 10405 Berlin (nachfol-
gend kurz „RAMMSTEIN“ genannt) und
(nachfolgend kurz „PARTNER“ genannt).
PARTNER ist es gestattet, während des Konzertes von RAMMSTEIN am .................. in ............... aus-
schließlich zu Zwecken der redaktionellen Berichterstattung über RAMMSTEIN in der Zeitung / dem
Magazin
..........................................................................
Fotografien von RAMMSTEIN herzustellen (diese Nutzung ist beschränkt auf einen Zeitraum von 1 Jahr ab
Beginn des Konzertes). Weitergehende Verwertungsrechte werden Seitens RAMMSTEIN nicht übertragen
und sämtliche weitergehenden Rechte bleiben vorbehalten. PARTNER verpflichtet sich gegenüber RAMM-
STEIN die Fotografien insgesamt keiner anderen Verwertung zuzuführen (auch nicht mittels Dritter) als
unter Absatz 2 vorgesehen. Weitergehende Verwertungen als in Absatz 2 dargelegt und vereinbart sind
Vertragspartner untersagt und durch Vertragspartner zu unterlassen (insbesondere die kommerzielle
und/oder nicht kommerzielle Verbreitung mittels CDs, CD-ROMs, DVDs etc). Eine Weitergabe etwaiger
Aufnahmen des Interviews an Dritte ist nicht gestattet. Insbesondere ist es PARTNER auch nicht gestattet,
die Fotografien in den sogenannten Online-Medien und mittels Telefondiensten zu verwenden, wobei diese
Beschränkung nicht gilt für die non-pysische Verbreitung des unter Absatz 2 benannten Magazins o.ä. in
denen über RAMMSTEIN berichtet wird, wobei – zur Klarstellung – eine gesonderte von dem Magazin o.ä.
losgelöste Verbreitung der Fotografien generell ausgeschlossen ist.
PARTNER ist es nicht gestattet, die hergestellten Fotografien Dritten zur Verfügung zu stellen.
Die Erlaubnis zur Erstellung der Fotografien bezieht sich nur auf die Herstellung von Fotografien während
der ersten 3 Titel (........................) des genannten Konzerts. PARTNER wird die Fotografien ohne die
Verwendung von Blitzgeräten o.ä. und ausschließlich aus dem sog. Graben heraus erstellen und an
keinerlei anderweitigen Örtlichkeiten. Zudem verpflichtet sich PARTNER keinerlei anderweitige Aufnahmen
(insbesondere weder mittels Ton- und/oder Bildtonaufnahmen) des vertragsgegenständlichen Konzertes
(auch nicht mittels Dritter) zu erstellen.
PARTNER räumt RAMMSTEIN das Recht ein (inhaltlich, örtlich und zeitlich unbeschränkt), die Fotografien
auf durch RAMMSTEIN und/oder ihrem Management betriebenen Webpages ohne gesonderte Vergütung
abzubilden; für diese Zwecke wird PARTNER RAMMSTEIN auf Anforderung die den Fotografien zu Grunde
liegenden Negative, Dateien o.ä. zur Verfügung stellen. PARTNER steht dafür ein, daß Rechte Dritter
dieser Verwertung nicht entgegenstehen. Die Rechtseinräumung ist durch das durch RAMMSTEIN
PARTNER eingeräumte Recht zur Nutzung der Fotografien im Umfang des Vertrages abgegolten.
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Gerichtstand ist Berlin.
Datum, Ort, Datum, Ort, __________
RAMMSTEIN GbR // Heike Kraemer PARTNER //