Alles anzeigenRechtlich auch (noch?) nicht umsetzbar. Die Tickets hat man gekauft/bezahlt und damit die damals gültigen AGB akzeptiert.
Von einer - eventuellen - "Zwangsimpfung" kann rückwirkend nicht die AGB ergänzt werden. Zumindest noch. Vielleicht ändert man
dieses Gesetz ja auch noch um. So greift aber das Rückwirkungsverbot.
Damit ergibt sich die Wahl:
Ausfall - Tickets müssen zurückgenommen werden und ausgezahlt werden. Die Gutscheinvariante läuft dann auf Kosten von Eventim z.B. bei Rammstein.
Eine Auszahlung muss dann aber der Veranstalter übernehmen. (MCT bei Rammstein z.B.)
Verschiebung - Tickets behalten ihre Gültigkeit und werden zurückgenommen/ausgezahlt, wenn der Ersatztermin nicht wahrgenommen werden kann.
Von daher ist wohl eine Verschiebung auf 2022 recht wahrscheinlich.
Das steht doch auch überhaupt nicht zur Debatte. Da steht, dass die nur noch an geimpfte verkaufen wollen, nicht, dass alle, die schon etwas gekauft haben was verschoben wurde, sich jetzt auch impfen lassen müssen.