Schwere Anschuldigungen gegen Till Lindemann & Rammstein

  • Es war auch hier schon gleich am 1..8. im Forum von Teip verlinkt, die Info der Bild von heute (15.8.) ist also nicht neu.

    Die Info von Teip (1.8.) war die Ankündigung, dass Till Klage einreichen würde.
    Dies ist am 9.8., also letzten Freitag, dann tatsächlich geschehen. Diese Anzeige liegt der Welt vor, und darauf bruht die Berichterstattung.

    "Bergmann teilte WELT mit, der Strafverteidiger Thomas Bliwier habe am vergangenen Freitag, 9. August, Strafanzeige und Strafantrag für Till Lindemann gegen die Verantwortortlichen des Spiegel sowie Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg eingereicht. Das Schreiben liegt der WELT vor." (aus dem Welt-Artikel)

  • Ich finde die unterschiedlichen E.Vs hochinteressant. Sollte die Zeitung etwas schlimmer gemacht haben...

    Ach?

    Als Reaktion auf die Pressemitteilung und damit zusammenhängende Beiträge hier im Forum sah das ja noch anders aus.

    Warum gibt es "in dem Ordner" überhaupt verschiedene EVs? Waren das wenigstens die einzigen beiden Fassungen der jeweils selben Zeugin oder gab es noch mehr Fassungen?


    Als Wiederholung früherer Anmerkungen zu ebenfalls merkwürdigen Dingen:

    Die Zoe, die das alles ganz schlimm fand, was ihr da viel früher passiert sein soll, ist in Wilna aber wieder auf dem Rammstein-Konzert und in der Row-Zero, und wohnt offenbar auch noch im selben Hotel wie Shelby Lynn. Ich wohne offenbar in einer zu kleinen Stadt; hier findet man derart Verhalten mindestens schräg.


    Wer jetzt den aktuellen Welt-Artikel online gelesen hat, ist auf den Link des Artikels aus letztem Sommer gestossen. Ruhig nochmal lesen! Angeblich eigene Recherchen decken sich doch sehr weit mit denen von SZ und Spiegel. Nur die Aliase der Betroffenen sind anders.


    Und auch die Welt hatte angeblich schon im Herbst 2022 umfangreiche Hinweise auf das Casting-System, welches ich persönlich auch mindestens schwer bedenklich finde.

    Wo waren aber, wenn man aufklären und schützen möchte, die *rechtzeitigen* Veröffentlichungen?

    "Seid doch gut... wenn ihr könnt" (Don Fili)

  • da TL nun ja Prozesse gewonnen hat

    So absolut formuliert ist die Aussage nicht richtig.

    Es gibt wohl zu fast allem noch höhere Instanzen, welche, ggfs. erst in Jahren, abschließende Urteile fällen werden.

    Wenn OLG HH nun z.B. wieder nix dagegen hat, den Eindruck der Gefügigmachung mittels Alkohol stehen zu lassen, ist das für mich schwierig nachvollziehbar, aber sicher kein -absolut- "gewonnener Prozess".

    "Seid doch gut... wenn ihr könnt" (Don Fili)

  • "Es stünde zu vermuten, dass der „Spiegel“ ihr dazu geraten habe, diese Information zu unterschlagen." (Welt.de)


    Aufgrund der Tatsache, dass diese EVs keinerlei rechtliche Konsequenzen für den Versicherer (hier: "Zoe") haben, sondern einzig dazu dienen, dass der Versicherte (hier: DER SPIEGEL) damit "nachweisen" kann, nach bestem Wissen und Gewissen berichtet zu haben, lag der Verdacht, dass da Dinge drin stehen könnten (bzw. weggelassen wurden), die eben nicht ganz der Wahrheit entsprechen, schon letztes Jahr nahe.

    Für die Frauen wäre das rechtlich kein Problem, aber für beide (die Frauen und die Journalisten) eine große Hilfe im Sinne der Anklage. Ob das so war und wer da die treibende Kraft gewesen sein könnte, lies sich jedoch nur vermuten.

    Nun bin ich mal sehr gespannt. Die Indizien sprechen dafür und (im Gegensatz zu den Vorwürfen gegen Lindenmann) gibt es ja nun eine entsprechende eine Anzeige. (Ja, auch gegen Lindemann gab es von Außenstehenden 2 Anzeigen, aber die kamen eben von Unbeteiligten)

    Der obligatorische Schw***vergleich

    1996 Hildesheim Ilmenau Freiberg 1997 Erfurt 1998 Hildesheim 2005 Erfurt 2009 Leipzig

    2010 Erfurt 2016 Breslau 2019 Berlin Prag 2022 Leipzig Turin 2023 München 2024 Dresden

    Lindemann: 2020 Leipzig 2023 Leipzig 2025 Erfurt Leipzig

  • So absolut formuliert ist die Aussage nicht richtig.

    Es gibt wohl zu fast allem noch höhere Instanzen, welche, ggfs. erst in Jahren, abschließende Urteile fällen werden.

    Wenn OLG HH nun z.B. wieder nix dagegen hat, den Eindruck der Gefügigmachung mittels Alkohol stehen zu lassen, ist das für mich schwierig nachvollziehbar, aber sicher kein -absolut- "gewonnener Prozess".

    Hab ich auch nicht behauptet. Da ich nicht in die Zukunft schauen kann, kann ich nicht beurteilen ob noch höhere Instanzen in Anspruch genommen werden. Aktuell sieht die Situation aber so aus.

  • Findest du? Ich beurteile doch unterschiedliche Sachen: zum einen den Umgang der Medienhäuser. Zusätzliche Infos zum Fall und die tatsächlich gehörten Aussagen im Podcast. Jede kann ich deuten wie ich möchte und dies tue ich unterschiedlich. Ich finde diesen Fall interessant, da es immer wieder neue Details gibt. Ich möchte nicht über Leute urteilen, die unter Umständen wieder und wieder in ähnliche Situationen gekommen sind. Dafür gibt es psychologische Gründe, die mit Verlaub auch schon sehr oft hier diskutiert in dargelegt wurden. Kannst du ebenfalls nachlesen. Auch Till wird seine Gründe haben. Beides kann ich versuchen nachzuvollziehen.

  • Aufgrund der Tatsache, dass diese EVs keinerlei rechtliche Konsequenzen für den Versicherer (hier: "Zoe") haben, sondern einzig dazu dienen, dass der Versicherte (hier: DER SPIEGEL) damit "nachweisen" kann, nach bestem Wissen und Gewissen berichtet zu haben, lag der Verdacht, dass da Dinge drin stehen könnten (bzw. weggelassen wurden), die eben nicht ganz der Wahrheit entsprechen, schon letztes Jahr nahe.

    Für die Frauen wäre das rechtlich kein Problem, aber für beide (die Frauen und die Journalisten) eine große Hilfe im Sinne der Anklage. Ob das so war und wer da die treibende Kraft gewesen sein könnte, lies sich jedoch nur vermuten.

    Meines Kenntnisstandes nach - ich kann mich aber auch irren - wäre es für den Spiegel möglich Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sofern mutwillig eine falsche EV abgegeben wurde, aufgrund dessen eine falsche Berichterstattung erfolgte. Ich bin jedoch kein Jurist, meine das aber mal irgendwo so gelesen zu haben. Also ich glaube nicht, dass es man bei der Abgabe einer falschen EV bei einer Zeitung keinerlei rechtliche Konsequenzen zu erwarten hätte. Aber das ist in diesem Fall eh egal, da der Spiegel hier eh niemals unbefangen berichten wird und auch keine rechtliche Schritte gegen die "Zoe" und Co. einleiten würde. Merkt man ja auch daran, dass sich NIEMALS nur ansatzweise mit den Widersprüchen von Frau Lynn auseinandergesetzt wurde.


    Naja, was ich hier jedoch höchst bedenklich finde sind die Aussagen des Spiegel. Zwar haben die Zuständigen ein "Sekretariatsversehen" eingestanden, diesen jedoch im nächsten Atemzug als ein "Aufbauschen" durch die Seite von Lindemann relativiert.


    Man hat ja an meinen bisherigen Beiträgen eventuell bemerkt, dass ich sehr unbefangen und nicht als "Rammstein-Fan" an die Sache rangehe, aber in meinen Augen handelt es sich hier nicht um ein harmloses "Aufbauschen", sondern um einen krassen - eventuell gewollten - Verzug in der Grundaussage der EV, der die ganze Berichterstattung beeinflusst.


    Die erste Fassung der EV soll wohl das nachträgliche Aufkommen von 4-5 Momenten beschreiben. Was für Momente es waren, wird nicht beschrieben. Erst in der zweiten Fassung werden jedoch mit "a few moments frome the sex" sexuelle Handlungen ins Spiel gebracht. Und das ist für mich ein KRASSER Unterschied, der auch eine erhebliche Auswirkung auf den Artikel, die Berichterstattung und vor allem auf die Wahrnehmung der Leser hat, da hier automatisch - allein mit dem Wort "Sex" - dieser "Vergewaltigungscharakter" erschaffen wird.


    Ein Wort kann halt manchmal alles ändern. Wie der Spiegel das nachträgliche Einfügen "a few moments frome the sex" in die EV mit einem Fehler im Sekretariat erklären will? Ich bin gespannt.

  • Diese beiden Passagen sind so krass unterschiedlich und ich finde die Reaktion vom Spiegel nachvollziehbar, jedoch für mich unverständlich, wie du sagst: Die zweite kann Vergewaltigung implizieren. Die erste eben nicht und ist harmlos. Eventuell können auch die Frauen die Zeitung belangen, sollte eine der EVs gefälscht worden sein.

  • Meines Kenntnisstandes nach - ich kann mich aber auch irren - wäre es für den Spiegel möglich Schadenersatzansprüche geltend zu machen, sofern mutwillig eine falsche EV abgegeben wurde, aufgrund dessen eine falsche Berichterstattung erfolgte. Ich bin jedoch kein Jurist, meine das aber mal irgendwo so gelesen zu haben. Also ich glaube nicht, dass es man bei der Abgabe einer falschen EV bei einer Zeitung keinerlei rechtliche Konsequenzen zu erwarten hätte.

    Falls du mal wieder drüber stolperst, würde mich das interessieren. Letztes Jahr wurde hier auch schon mal behauptet, dass es eben doch Konsequenzen geben kann, aber auf Nachfrage kam dann nichts weiter. Ich möchte ja auch keinen Unsinn verbreiten ;)

    Der obligatorische Schw***vergleich

    1996 Hildesheim Ilmenau Freiberg 1997 Erfurt 1998 Hildesheim 2005 Erfurt 2009 Leipzig

    2010 Erfurt 2016 Breslau 2019 Berlin Prag 2022 Leipzig Turin 2023 München 2024 Dresden

    Lindemann: 2020 Leipzig 2023 Leipzig 2025 Erfurt Leipzig

  • Falls du mal wieder drüber stolperst, würde mich das interessieren. Letztes Jahr wurde hier auch schon mal behauptet, dass es eben doch Konsequenzen geben kann, aber auf Nachfrage kam dann nichts weiter. Ich möchte ja auch keinen Unsinn verbreiten ;)

    Glaube, dass der Artikel und der Artikel die Rechtslage ganz gut und verständlich beschreibt.


    Demnach wäre es wohl u.a. erst strafrechtlich relevant sobald aus der EV hervorgeht, dass diese zur Vorlage an ein Gericht bestimmt ist.


    Jetzt wäre natürlich interessant zu wissen, ob eine der beiden Fassungen der EV ans Gericht bestimmt war. Aber das wird die Zukunft bestimmt zeigen.

  • Falls du mal wieder drüber stolperst, würde mich das interessieren. Letztes Jahr wurde hier auch schon mal behauptet, dass es eben doch Konsequenzen geben kann, aber auf Nachfrage kam dann nichts weiter. Ich möchte ja auch keinen Unsinn verbreiten ;)

    Interessante Frage, ich musste auch erstmal recherchieren. Soweit ich das verstehe:

    Falsche Eidestattliche Versicherungen (eV) sind strafbar, allerdings müssen sie vor einer abnahmeberechtigten Behörde geschehen, ein Presseorgan zählt nicht dazu. (§156 StGB). Solange die eV also einfach beim Spiegel oder sonstwo liegt, ist sie nicht relevant: Stellt sich heraus, dass der Zeuge gelogen hat, kann der Spiegel nicht nach §156 klagen. ABER: Zu den Formalia einer eV gehört der Hinweis, dass die eV zur "Vorlage bei Gericht" gedacht ist. Wird der Pressebericht nun Gegenstand einer Klage, und zB der Spiegel legt eVs vor, sind diese nunmehr bei einer zuständigen Behörde eingereicht, entfalten ihre Kraft, sind aber nun auch strafbewehrt, falls gelogen. (Verfolgung erfolgt nicht durch den Spiegel sondern als Offizialdelikt durch den Staat.) Weil die eV allerdings unterschrieben ist und der Prozessgegner diese Unterlagen einsehen kann, ist damit automatisch die Anonymität des Zeugen gefährdet, weshalb die Zeitungen die eVs oftmals nicht vorlegen (Zeugenschutz). Dann bleibt es natürlich dabei, dass sie bedeutungslos sind (und es stellt sich die Frage, ob jemals eine echte eV vorlag, denn wie gesagt: eVs sind per Defintionem zur Vorlage bei Gericht bestimmt).

    In diesem Fall hat der Spiegel seine eVs allerdings offenbar eingereicht. (Die Unterschrift von "Zoe" erfolgte natürlich mit ihrem Klarnamen und ist den Beteiligten also offenbar). Deshalb heißt es in der WELT ja auch ausdrücklich: "Auch gegen "Zoe" bestünde ein Anfangsverdacht wegen falscher Versicherung an Eides statt" - inklusive Link im Original! Das wäre ja sinnlos, wenn Zoe nicht zumindest pronzipiell für ihre Aussage belangt werden kann.

    (Wer den Welt-Artikel nicht lesen kann: Die Einzelnormen, nach denen der Spiegel verklagt wurde, sind §160 und §267).

    Summa: Die eV hat zumindest potentiell erhebliche Konsequenzen für alle Beteiligten, auch für "Zoe". Und sollte Zoe schuldig gesprochen werden, der Spiegel aber frei (schwer vorstellbar), könnte der Spiegel vermutlich Schadensersatz fordern.

    Quellen meiner Weisheit: Vor allem Spiegelkritik , dann auch Telepolis.


    EDIT: Teip war schneller! 8|:D

  • Glaube, dass der Artikel und der Artikel die Rechtslage ganz gut und verständlich beschreibt.

    [..]


    Interessante Frage, ich musste auch erstmal recherchieren. Soweit ich das verstehe: […]

    Danke schön an euch beide!
    Da hab ich nachher erst mal n bisschen was zu lesen 🙂

    Der obligatorische Schw***vergleich

    1996 Hildesheim Ilmenau Freiberg 1997 Erfurt 1998 Hildesheim 2005 Erfurt 2009 Leipzig

    2010 Erfurt 2016 Breslau 2019 Berlin Prag 2022 Leipzig Turin 2023 München 2024 Dresden

    Lindemann: 2020 Leipzig 2023 Leipzig 2025 Erfurt Leipzig

  • Die Dame kommt eher aus dem Bereich Soziologie, meine ich.


    Zu dem anderen Thema: Bisher ist noch keine Freundschaft zerbrochen. Ein Freund meines Mannes steht dem ganzen kritisch gegenüber, glaube der war Anfang des Jahres etwas geschockt, als er erfuhr, dass wir noch auf Konzerte der Band gehen. Da wir ihn jetzt aber eine ganze Weile nicht getroffen haben, kam das Thema bis jetzt nicht mehr auf. Würde ich hier und da auf meinen Social-Media-Kanälen was zu R+ posten, gäbe es sicherlich die ein oder andere aus meinem Bekanntenkreis, die mich löschen würde. Habe da so einige in meinen Listen, wo ich genau weiß, wie die zu der Band stehen -> eher negativ. Naja, deshalb halte ich mich da so ziemlich zurück. Eine Bekannte arbeitet auch im Musikumfeld, ist daher kritisch eingestellt, plus: sie war auch mal backstage vor über 10 Jahren bei der Band und hat damals schon ein paar Dinge erzählt, was so abgeht.


    Rammstein-Merch trage ich eher selten. Habe mir in Frankfurt aber die Gym Bag gegönnt :), damit würde ich jetzt erstmal nicht durch Berlin-Friedrichshain spazieren gehen, außer ich habe ganz große Lust auf Diskussionen.

    Also ich brauche keinen Merch tragen, ich trage einen großen Rammstein Schriftzug auf meiner Haut, sichtbar für alle. 😁😁

    Diskussionen hatte ich deswegen auch schon und den ein- oder anderen kritischen Blick, mein Gegenüber merkt aber immer schnell, dass ich voll dahinter stehe und mir ist es egal, was andere über oder von mir denken.

    Möchte nicht wissen, was meine Arbeitskollegen über mich lästern, wenn ich nicht dabei bin. Ich mag sie nicht und umgekehrt ist es ebenso und dann haben die Leute wenigstens ein Gesprächsthema.

  • Jetzt wäre natürlich interessant zu wissen, ob eine der beiden Fassungen der EV ans Gericht bestimmt war. Aber das wird die Zukunft bestimmt zeigen.

    Na dann schauen wir mal, ob es sich nun um eine „richtige“ EV einer abnahmeberechtigten Behörde gegenüber handelt oder nicht. Wobei das hier:

    (Wer den Welt-Artikel nicht lesen kann: Die Einzelnormen, nach denen der Spiegel verklagt wurde, sind §160 und §267).

    wohl eher dafür spricht 🤔

    Der obligatorische Schw***vergleich

    1996 Hildesheim Ilmenau Freiberg 1997 Erfurt 1998 Hildesheim 2005 Erfurt 2009 Leipzig

    2010 Erfurt 2016 Breslau 2019 Berlin Prag 2022 Leipzig Turin 2023 München 2024 Dresden

    Lindemann: 2020 Leipzig 2023 Leipzig 2025 Erfurt Leipzig

  • Zitat

    Zuvor war dem NDR mit Beschluss vom 14.08.2024 verboten worden, in Bezug auf unseren Mandanten den Verdacht zu erwecken, er habe während seiner Zeit als Leistungsschwimmer in der DDR zu den gedopten Athlet:innen gehört, wie in Folge 3 des Podcast geschehen (Az. 324 O 317/24).

    Irre ich mich, oder hat Till nicht selber mal in einem Interview gesagt, dass Doping auch bei ihm Standart war damals als Leistungsschwimmer? Oder hat er da nur allgemein von Sportlern in der DDR und Doping gesprochen? Ich finde leider gerade das entsprechende Interview nicht.

  • Irre ich mich, oder hat Till nicht selber mal in einem Interview gesagt, dass Doping auch bei ihm Standart war damals als Leistungsschwimmer? Oder hat er da nur allgemein von Sportlern in der DDR und Doping gesprochen? Ich finde leider gerade das entsprechende Interview nicht.

    Ein damaliger Sportkamerad von ihm hat in einem Interview gesagt, dass damals gedopt worden wäre.

    Das wird in diesem Artikel der BZ vom 9.6.23 beschrieben; "bestimmt 20 Pillen am Tag." Der Sportkamerad bleibt unter Pseudonym.


    Es ist zumindest sehr wahrscheinlich, dass zu der Zeit (1970er/80er Jahre) und auf dem Leistungsniveau und in der Sportart in der DDR gedopt wurde - aber wer kann das nach über 40 Jahren gerichtsfest beweisen?


    PS: Lindemanns Song "Sport frei" passt ja irgendwie auch in die Thematik.


    Die Anwälte suchen jetzt alles raus, womit sie dem NDR oder anderen Beteiligten des Recherchekollektivs ans Bein pinkeln können - egal ob wahr oder unwahr. Solange man etwas nicht beweisen kann, ist es für sie gefundenes Fressen und die Kasse füllt sich.

    Das nervt mich am meisten bei solchen Prozessen - um die Wahrheit geht es da schon längst nicht mehr.