Beiträge von bpjmfan

    Hallo,
    wie mittlerweile bekannt sein dürfte, tritt Till zu Rammlied live mit einer Leuchte im Mund auf. Das erzeugt den Effekt, das es hell aus seinem Mund leuchtet, wenn er singt. Im Making Of zu Ich tu dir weh - wo erwähnter Effekt auch vorkommt - erwähnt Paul (iirc), dass Till sich hierzu tatsächlich hat ein Loch in die Backe stechen lassen und die restliche Zeit mit einem "Stöpsel" durch die Gegend läuft. Ich habe nun zwar Video und 2 Konzerte live gesehen, das ist mir aber nicht aufgefallen.
    Nun meine Frage: Hat vielleicht jemand ein Foto von Till, wo man diese Behauptung visuell nachvollziehen kann, sei es mit Loch, als auch gestöpselt?

    Ganz ehrlich? Ich würde den auch abgeben. Ich werde zwar nie einen kriegen, denn ich habe keine Titten, aber ich wüsste nicht was anfangen damit.


    Ich mag Rammstein seit mindestens 10 Jahren, ich weiß wo Till in Berlin wohnt und Flake läuft mir auf der Schönhauser auch öfter mit seinem Fahrrad über den Weg, aber trotzdem, warum sollte ich sie ansprechen oder so scharf auf ein Foto mit ihnen sein? Ich kenne die sechs von der Bühne und das wars, ich wüsste nicht worüber ich mich mit denen unterhalten sollte und an mir haben sie vermutlich auch kein Interesse. Das sind normale Menschen und nur weil ich sie auf der Bühne kenne, muss ich nicht zwangsläufig in deren Privatleben teilnehmen.

    Ich glaube, das war nicht bei Waidmanns Heil, aber bei einem anderen Song zu Beginn. Flake dudelte dabei sehr schrill auf seinem Keyboard herum, als sich Till schmerzhaft ans Ohr fasste und anschließend auf Flake zustürzte, kurz nach ihm schlug und ihm den Stinkefinger zeigte. Während einer Strophe des Songs spielte Till noch einmal darauf an und zeigte auf Flake, als er irgendeine Zeile sang.

    Ich kam um ca. 19:00 vor der Halle an und habs in die zweite Reihe geschafft. Das mag allerdings auch damit zu tun haben, dass ich von Anfang an bei der richtigen Schlange vor der Halle anstand und nur noch gerade durch aufs Parkett musste (Nord). Direkt nach Einlass war durch eine Misskonstruktion der Gestelle eh so ein Gedränge, dass sich ohnehin jede Schlange vor den Ordnern auflöste und jeder nur noch darauf bedacht war, überhaupt einen Schritt voran zu kommen. In der Review oben steht auch sowas, war also wohl nicht der einzige der es so empfand, dass der Einlass das reinste Chaos war.


    war in der dritten reihe in der mitte der bühne... hab einige ganz gute fotos u videos gemacht ... werd sie nicht auf yt laden denn es war wirklich schwierig zu filmen u die soundquali ist nicht so gut ... wenn die fotos haben willst, kannst mich gern mal anschreiben ...
    grüße


    Oh, fast neben mir :D
    Ich weiß nicht, wieviele Fotos du gemacht hast, aber eine kleinere Serie, bei Imageshak o.ä. hochgeladen reicht mir zur Erinnerung. :)

    Nix, was soll dann schon sein? Selbst wenn ein ungeliebter Nachbar die Polizei rufen sollte würden die dir nur sagen: "Etwas leiser bitte".


    Stimmt nicht. Er macht sich strafbar, wenn er den Song öffentlich aufführt, faktisch dürfte das jedoch schwer nachzuweisen sein.
    Das selbe ist übrigens der Fall, wenn du indizierte oder FSK-18 Filme im öffentlichen Raum ansieht selbst, wenn mensch nur alleine den Film sieht und Passanten nur vorbeilaufen. Beispielsweise in der Bahn.



    Bis auf die Aussage zur Fernsehübertragung ist das alles Blödsinn, was du sagst. Bei Youtube wird der Song in Deutschland nicht abrufbar sein, im Ausland wird es vermutlich möglich sein, den Song abzurufen (Geotargeting). Der Vergleich mit Geschwisterliebe ist insofern nicht haltbar, da die Indizierung nach (meine ich) 20 Jahren abläuft und in dem Fall vermutlich nicht erneuert wurde. In jedem Fall ist nach deutschem Recht ein "Ab 18 Button" nicht ausreichend und jeder, der denkt das würde reichen wird keine Freude mit dem Gesetzgeber haben.
    Die Aufführung in Botschaften ist selbstverständlich legal, da auf dem Territorium der Botschaften exterriteriales Gebiet sind und dort die Gesetze des beheimateten Landes gelten, in der österreichischen Botschaft in Berlin zum Beispiel österreichisches Recht. Von praktischer Relevanz ist das natürlich nicht, da keine Botschaft ein geeignetes Gelände haben dürfte um Konzerte aufzuführen, zumal du als Besucher auch gar nicht so einfach jede beliebige Botschaft betreten darfst.


    Klar, du kannst sie ja in ausländischen Shops bestellen. Und sicherlich gibt es einige kleinere Läden, wo man die garantiert bekommen kann.


    Völlig richtig. Solange das Album nur indiziert ist, nicht indiziert und beschlagnahmt (vgl. "Der Nette Mann" von den Onkelz) ist ein Verkauf und (Weiter-) Verkauf unter Auflagen auch in Deutschland gestattet. Die Originalversion wird also nicht wertvoller werden, zumal sie im Ausland ganz regulär verauft wird.

    Ist nicht ein kleinwenig übertrieben...XD


    Das ist nicht nur übertrieben sondern auch widersinnig. Ich erinnere daran, dass der Besitzer die Karten zu einem Zeitpunkt gekauft hat, wo weder ein Album offiziell angekündigt noch Titel geschweige denn Songs bekannt gewesen wären. Insofern: Doch, das wäre übertrieben :)

    Rechtsfolgen entstehen niemals rückwirkend, also ist dein konkreter Fall schon einmal ausgeschlossen. Weiterhin machen sich auch alle Minderjährigen nicht strafbar oder begehen in irgendeiner Form ein Vergehen, wenn sie indizierte Tonträger besitzen oder anhören. Das gilt insbesondere auch NACH Indizierung. Im konkreten Fall bedeutet das, dass der Besitz von LIFAD auch weiterhin jedermann erlaubt bleibt. Das würde im Übrigen selbst dann gelten, wenn der Titel indiziert und beschlagnahmt wäre. Dann wäre der Verkauf an jedermann verboten, nicht aber der Besitz.


    Zitat


    Was passiert eigentlich mit der Chartsplatzierung? Wir die jetzt automatisch gelöscht?


    Die indizierung erfolgt nach gegenwärtigem Stand per Eilantrag zum Mittwoch hin. Ab dann gilt das Werbeverbot. Da neue Charts freitags erscheinen, was nach dem Datum der Indizierung liegt, dürfte davon auszugehen sein, dass LIFAD aus den Charts verbannt wird, weil einer Veröffentlichung als eine Bewerbung aufgefasst werden dürfte.

    Ich änder hier garnichts. :P
    Der Server hier steht doch glaube ich auch in Österreich, da könnte ich ja dann so viel wie ich will für LIFAD werben.


    Für dich als (unterstellter) Deutscher mit Internetanschluss eines deutschen ISP gelten deutsche Gesetze, ganz egal wo du denkst, wo irgendwelche Server stehen würden. Aber im Zweifel haftet vermutlich eher der Betreiber, als du. Dann könntest du wiederum recht haben.

    Vielleicht eine blöde Frage, aber würde sich Rammstein strafbar machen wenn sie die indizierten Lieder trotzdem live spielen würden?
    Ich denke nämlich kaum dass R+ so kurz vor Tourbeginn noch Änderungen an der Setlist vornehmen (können), die haben ja schon alles einstudiert.


    Ja. Die Rechtsfolgen stehen mehrfach in diesem Thread. Im besten Fall erwartet sie eine (ordentliche) Geldstrafe, möglich ist auch ein Besuch im Gefängnis.

    1. Szenario (der Super GAU): Kein Song von LifAd wird in Deutschl. gespielt. :evil: Ist das nach derzeitiger Lage so??? :rolleyes: :kopfkratz:


    Möglich, nach gegenwärtigem Kenntnisstand aber nicht. In sämtlichen Berichten ist lediglich eine Indizierung von Ich tu dir weh die Rede, gelegentlich wird auch Pussy erwähnt, das ist noch offen. Wenn das so ist, ist allerdings die gesamte Tour fraglich, insbesondere die Deutschland-Konzerte würden dann vermutlich abgesagt werden. Der Grund ist der selbe, den ich auch unten für die beiden alternativen Songs nenne.


    Das gesamte Album wurde lediglich indiziert, weil sich der eine bzw. beide Songs darauf befinden. Würde eine Version ohne die fraglichen Songs erscheinen (wie bereits gerüchteweise angekündigt), gäbe es keinerlei Einschränkungen hierfür. Das gilt natürlich auch für die Aufführung der fraglichen Stücke.

    Zitat


    2. Szenario: Im Ausland spielen sie die normale Setlist, nur hier bei den Deutschl. Konzerten lassen sie einfach Itdw und Pussy einfach weg und kürzen damit die ohnehin schon sehr kurze Setlist einfach und wir werden nach 95 min. nach Hause geschickt... X( :evil: ....was irgendwie am realistischten ist :( :augenreib:


    Richtig. Wobei du noch nicht weißt, wie die Setlist aussieht und ob die beiden Songs überhaupt darauf gestanden hätten.


    Zitat


    3. Szenario: Die 2 Songs oder auch nur einer werden einfach durch den sch.... Song "ein Lied" ersetzt. Da brauchen sie ja nich großartig was einspielen und proben... :hmpf:


    Möglich, aber sehr unwahrscheinlich. Die Tour beginnt exakt morgen. Das ist zu spät um irgendwelche Änderungen an der Setlist durchzführen, Rammstein sind Perfektionisten, die spielen keinen Song "einfach so". Der muss einstudiert, choreografiert und eine homogene Lichtshow entworfen werden. Die Planungen und Übungen dazu dauern Wochen, dafür ist aber keine Zeit mehr.


    Zitat


    4. Szenario: Ausweiskontrolle vorm Konzert. Alle unter 18 jähr. müssen draußen bleiben... :pfui:
    Die ganze sch..... ist echt :krank: !!!!!


    Das ist rechtlich nicht durchzusetzen. Die Bedingungen zum Zeitpunkt des Kaufes waren andere und können nun nicht mehr nachträglich geändert werden. Nachzulesen ist nach wie vor, dass es für Tickets kein Mindestalter gibt, Personen unter 16 das Konzert aber nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen dürfen.

    Es gelten immer die nationalen Gesetze und Regeln des Veranstalters. Deswegen interessiert es mich in Österreich herzlich wenig, wenn die bundesdeutsche BPjM Alben und Titel indiziert. Das gilt natürlich auch für Konzerte, zum Beispiel in England. Wenn es dort gesetzliche Grundlagen gibt, die unter 16-Jährigen den Zugang verweigern (oder aber auch erlauben) ist es dort eben so, wie es ist. Anzunehmen ist, dass aber ähnliche Regeln gelten, wie in Deutschland, sprich dass in Begleitung eines Erwachsenen der Zutritt möglich ist. Im Zweifel nennt der Ort und die Stelle, wo du die Tickets gekauft hast, einschränkende Geschäftsbedingungen.

    Es wurde schon mehrfach erwähnt, die Altersfreigaben werden von der FSK und der USK vergeben und gelten damit für Filme und Spiele. Nicht für Audio-CDs. Audio CDs haben keine Altersfreigabe im engeren Sinn. Aus diesem Grund ist jede Diskussion über ein angemessenes Alter für das Album obsolet.