Beiträge von Pandorat

    Zum SPIEGEL kann ich Dir z. B. sagen, dass ich den Fall rund um Luke Mockridge erschreckend fand. Wenn die Presse sich als vierte Gewalt bezeichnet, die die Justiz auf bestimmte Vorgänge aufmerksam machen möchte, so ist es nicht ihre Aufgabe, rechtmäßig geschlossene Akten wieder zu öffnen.


    M. W. hat die StA Köln über ein Jahr ermittelt (bitte ggf. um Korrektur, wenn der Zeitrahmen fehlerhaft ist) und festgestellt, dass sich der Vorwurf der (versuchten) Vergewaltigung nicht erhärten ließ.


    Um zu belegen, dass er wahrscheinlich ein Vergewaltiger ist, wurde sein sonstiges, auch öffentliches, Verhalten gegenüber Frauen aufgeführt, das häufig grenzüberschreitend war, soweit es öffentlich stattfand und von anderen beobachtet wurde. Das war in höchstem Maße rechtswidrig und dem SPIEGEL wurde (der Streit ist m. W. noch nicht beendet) untersagt, fast den gesamten Artikel zu publizieren.


    Luke Mockridge landete in der Psychiatrie, verlor seine Fernsehshow und stand öffentlich als Vergewaltiger da. Unsäglich!


    In Bezug auf die ZEIT war die Causa um den Galeristen Johann König, der anonym der sexuellen Belästigung von mehreren Frauen beschuldigt wurde, ein Vorgang, der sich so nicht wiederholen sollte. König verlor viele Künstler, Künstlerinnen wurden von einem anonymen feministischen Kollektiv medial unter Druck gesetzt, die Galerie zu verlassen. Die ZEIT verschwieg einen Interessenskonflikt einer ihrer Autorinnen. Auch hier streitet man sich m. W. weiter.


    Aktuell bewegt mich der "Kostümjude" Fabian Wolff, der u. a. viele Artikel in der ZEIT geschrieben hat, der, wie er gerade zugegeben hat, überhaupt kein Jude ist. Jahrelang hetzte er gegen den Staat Israel und bediente so das Bild, das die Linke, die in Teilen antisemitisch ist, so gerne mag. Die ZEIT hat zwar seine lange Stellungnahme gedruckt, sich bis zumindest letzte Woche aber noch nicht selbstkritisch geäußert, wie es möglich war, dass dieser Autor seine Lügengeschichten jahrelang verbreiten konnte. Ich hoffe inständig, dass Giovanni di Lorenzo sich positioniert.


    Das sind ein paar Beispiele, die ich Dir nennen kann, über die ich mich sehr aufgeregt habe.


    Addieren wir das mit der medialen Hetze gegen z. B. "Florida Rolf" (die Älteren erinnern sich); seinetwegen wurde sogar ein Gesetz geändert und er musste von Florida nach Deutschland zuehen, da ihm die Sozialhilfe im Ausland gekürzt/gestrichen wurde.


    Mir fällt auch noch die mediale Hetze der bunten Blätter in Bezug auf Helene Fischer ein. Es wurde sogar ein Einbruch bei ihr fingiert, um über diesen berichten zu können.


    Vielleicht sagt Dir das Buch von Heinrich Böll "Die verlorene Ehre der Katharina Blum" etwas. Ich finde es brillant. Es zeigt, was aus einer medialen Kampagne ein Drama werden kann.


    Menschen de facto zum Abschuss freizugeben, finde ich entsetzlich. Die Geschichte zeigt, wohin das führen kann.

    Nun kommt noch dazu, dass sich durch die sozialen Medien eine völlig neue Dynamik ergibt. Twitter, Instagram, Tiktok sind extreme Verstärker.


    Die Situation für TL eskalierte m. E. insbesondere durch Twitter. Es war Shelby Lynn, die den Stein ins Rollen brachte. Der SPIEGEL griff die Vorwürfe der Row zero und der K.o.-Tropfen auf. Dem SPIEGEL ist vorzuwerfen, dass er auf die K.o.-Tropfen eingestiegen ist, ohne Beweise für diese Theorie zu haben. Über die Row zero darf er bis jetzt berichten.

    Ohne die K.o.-Tropfen wäre die Story vermutlich deutlich kleiner gewesen.

    Für die Suck-Box ist TL meines Erachtens selbst verantwortlich. Wer sich während seiner Konzerte unter der Bühne oral befriedigen lässt, der muss damit rechnen, dass dies öffentlich wird und Menschen sich darüber unterhalten.


    Nichts rechtfertigt Beleidigungen, Anschläge auf Firmensitze oder versuchte Sabotage auf Konzerten. Ich distanziere mich deutlich von Gewalt gegen Sachen und Menschen.


    Wahrscheinlich wissen wir nur die Hälfte. Er erhält vermutlich auch Hass-E-Mails, und jemand wirft Hundekot in seinen Briefkasten, und seine Familie wird in Mitleidenschaft gezogen. Glaubst Du, dass ich dies in irgendeiner Weise gutheiße?


    Diese Eskalation ist m. E. vornehmlich durch die sozialen Medien entstanden, die ein Brandbeschleuniger sind.


    Ich kann dies alles kritisieren und trotzdem feststellen, dass es beim SPIEGEL, bei der ZEIT, bei der SZ und bei der taz tolle Journalisten gibt, die engagiert ihren Job machen und mir die Welt näher bringen.


    Kritik zu üben, heißt für mich immer ein "sowohl als auch". Die Welt ist nicht nur schwarz und weiß. Meistens ist sie "grau". Die Causa um TL zeigt dies m. E. deutlich. Wo beginnt Strafbarkeit? Ist alles, das legal ist, auch legitim? Dieser Fall ist ein Drama in 5 Akten, bzw. eine griechische Tragödie, weil viele "große Fragen" verhandelt werden.


    Das war es erst einmal. Ich muss ins Bett. Gute Nacht!

    Was findest du denn daran unhöflich?

    Dazu kommt übrigens noch, dass mir auf Anhieb neben den vertauschten Zahlen 2 weitere Falschinformationen von dir allein von gestern einfallen. Und alle 3 sind zu Ungunsten von Till bzw. zu Gunsten des Spiegels. Manchen hier gefällt das, wie man sieht ... mir jedoch nicht

    Wenn Du etwas findest, das falsch ist, dann melde Dich doch direkt und sprich es an.


    Ich erinnere an die Geschichte mit den Anzeigenerstattern. Da hast Du seitenweise Mitglieder angegriffen, die davon ausgingen, dass die betroffenen Frauen Anzeigen erstattet haben. Mir hast Du seitenlang vorgehalten, ich sei auch auf etwas "reingefallen". Ich wusste überhaupt nicht, worum es ging.


    Deine Freude daran, anderen Fehler aufzuzeigen, finde ich sehr seltsam (und am besten noch in bunter Schrift). Es wirkt auf mich, als seiest Du auf einem Feldzug. Ich weiß nicht, was Dich antreibt. Als witzig empfinde ich, dass Du mir irgendwann einmal vorgehalten hast (ich zitiere sinngemäß, Du wirst die Stelle bestimmt genau parat haben), dass Till für mich auch dann noch der Böse bleiben wird, wenn es keine strafrechtlichen Konsequenzen für ihn gäbe. Diese Projektion empfinde ich als sehr interessant.


    Du stellst mich in eine Ecke, in der ich nie war. Ich bin überhaupt keine SPIEGEL-Freundin und empfand die Relotius-Affäre als Supergau. In erster Linie lese ich FAZ.

    Ich empfinde lediglich die Kritik am SPIEGEL überzogen.


    Über TL äußere ich mich meist sehr zurückhaltend. Weder fordere ich strafrechtliche Sanktionen noch Konzertabsagen etc.


    Ich hatte Dir schon an andere Stelle geschrieben, dass ich finde, dass Dir Maß und Mitte fehlen.

    Es gibt bei Dir immer nur schwarz oder weiß. Diese Akribie mit der Du "Entlastendes" über TL suchst, statt Dich, wie die Mehrzahl der Forumteilnehmer, auch einmal auf eine Metaebene zu begeben, halte ich für denkwürdig.


    Du kämpfst so verbissen um die vermeintliche Wahrheit. Warum? Es wirkt auf mich so, als seist Du symbiotisch mit Rammstein und TL verbunden.


    Sei es drum. Ich muss mich jetzt weiter meinem ganzen Krankenversicherungskram widmen, und ab morgen bin ich wieder im Dienst und dann haben TL und Rammstein und Du erst einmal wieder Ruhe vor mir.


    Cordialement!

    Ich finde es sehr interessant und seltsam zugleich, dass es fast immer, wenn etwas bei dir nicht stimmig ist, nicht SO gemeint war, wie es am ehesten verstanden wird. Es ist ja nicht so, dass immer nur ich etwas GENAU SO anders verstehe als du es hinterher gemeint haben möchtest.


    Und da sind wir wieder an dem Punkt, dass dir (u.a. aufgrund deiner vorbildlichen Ausdrucksweise) hier sehr viele an den Lippen hängen und da sind solche "Fehlinformationen" in meinen Augen fatal und eben nicht "locker" zu sehen.


    Mahlzeit!

    Ich denke eher, dass die meisten Menschen wissen, dass ihnen täglich unbeabsichtigt Fehler passieren und dass es anderen genauso geht.


    Bei einer Kostenquote von 56/44 einen versehentlichen Zahlendreher zu haben und das bei einem Dokument, das hier verlinkt und für alle einsehbar ist? Das als (bewusste) Fehlinformation zu framen, empfinde ich als böswillige Unterstellung.


    Du könntest auch einfach schreiben: "Hey Pandorat, schaue Dir bitte Deinen Beitrag vom ... an. Kann es sein, dass Du da die Zahlen vertauscht hast?"


    Wieso bist Du so unhöflich und unfreundlich?

    Da täuscht Du Dich. Ich hatte Dir ja selbst geschrieben, dass Du den Beschluss lesen sollst. Ich habe mit "Edit" meinen Beitrag sofort korrigiert. 4 Augen sehen mehr als zwei. Ich bin, wie ich schon anderweitig schrieb, ein großer Fan von Beratung und Coaching und lasse mich auch immer mal wieder coachen, weil man die eigenen blinden Flecke häufig nicht sieht.


    Als ich begann, die Abteilung zu leiten, die ich aktuell leite, merkte ich, dass es kaum Widerspruch zu irgendetwas gab, das ich sagte, schrieb oder verfügte. Es stellte sich dann heraus, dass meine Vorgänger wie kleine Diktatoren über ihre Abteilung herrschten und keine Gegenrede duldeten. Das ist bei mir völlig anders. Ich streite mich leidenschaftlich in der Sache mit meinen Mitarbeitern und freue mich über jeden, der mitdenkt und mich auf Fehler hinweist.


    Mein augenzwinkernder Kommentar diente einfach als Hinweis darauf, dass Du alles etwas weniger verbissen sehen solltest. Ich könnte Dir auch flapsig zurufen: "Mache Dich doch mal locker." Die Akribie, die Du darauf verwendest, anderen hier (vermeintliche) Fehler aufzuzeigen, empfinde ich als überspitzt.


    Dein Hinweis darauf, dass ich Dir noch eine Antwort darauf schulde, wo mich hier jemand als "links-grün-versifft" bezeichnet habe, macht dies deutlich. Das war völlig erkennbar eine Eigenbezeichnung von mir und ein Kommentar zu dem User, der mir vorwarf, in einer bürgerlichen Blase zu leben, womit er ja auch zum Großteil Recht hatte, was ich ihm sofort bestätigte. Nur leider traf eben links-grün nicht zu. Das fand ich einfach sehr witzig, weil ich eher ein wachsjacken- und perlensteckertragendes Klischee bin, das nur mit Bügeleisen reist und mich selbst sehr gerne darüber lustig mache.


    Ja, das war meine Meinung.


    Ja, der SPIEGEL stellt Behauptungen auf.


    Nein. Die Frage wurde Dir ja bereits beantwortet.

    Ich stehe auf dem Standpunkt, dass der SPIEGEL nicht weiter in die Prüfung einsteigen musste. Ob ich diesbezüglich Recht habe oder nicht, wird im Zweifel ein Gericht entscheiden.


    Wir hatten uns ja hier letztens schon über die SZ-Story mit Flake ausgetauscht und die diesbezüglichen Verjährungsfristen.

    Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass die StA Ermittlungen aufnehmen wird; sie könnte dies aber immer noch.


    Zu der Story: Auch, wenn Du diese Variante für sehr unwahrscheinlich hältst, ich denke einfach, dass der SPIEGEL trotz allem die Ambivalenz darstellen wollte. Ich empfand es nicht so, dass TL "verdammt" wurde. Auch Nina Huber äußerte sich bis auf den Topic mit dem Nasenbluten nicht wirklich schlecht über TL.

    Ich bin Verwaltungsrechtlerin und am Rande meiner beruflichen Tätigkeit mit Gewaltdelikten gegenüber Frauen befasst. Diesbezüglich arbeite ich mit StA, Polizei, forensischen Psychiatern und Opferverbänden zusammen.


    Der Fischer steht in einer Vorauflage bei mir im Regal.


    Beruflich habe ich Zugriff auf Beck online.


    Ich verstehe Deinen Punkt immer noch nicht.

    Dr SPIEGEL führt aus: "Geschlechtsverkehr von Erwachsenen mit Minderjährigen ist nicht prinzipiell strafbar. Ab dem 14. Lebensjahr gelten Jugendliche in Deutschland als grundsätzlich einwilligungsfähig in sexuelle Kontakte, auch mit sehr viel älteren Personen. Das Gesetz hält sie generell für reif genug, solche Entscheidungen zu treffen. Sex mit unter 16-Jährigen kann allerdings strafbar sein, wenn Jugendlichen die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt, etwa, weil die sexuelle Beziehung in einem großen Machtungleichgewicht stattfindet."


    Was ist daran falsch?


    Der Artikel wirft u. a. die Frage auf, ob ein Machtungleichgewicht zwischen TL und Nina Huber bestanden haben könnte. Das ist völlig legitim.

    Der SPIEGEL ist keine Strafverfolgungsbehörde. Er muss im Rahmen der Verdachtsberichtserstattung nicht wie eine StA prüfen.

    Im Gegensatz zu Erfurter bin ich, glaube ich, gegenüber meinen Forums-Mitstreitern recht nachsichtig. 😉

    Ich habe Supernova in höflichem Ton angeschrieben und antworte auch sonst freundlich auf alle mir gestellten Fragen.

    Supernova könnte sich doch einfach selbst äußern. Sie möchte dies anscheinend nicht, was ja auch völlig o. k. ist.


    Dass ich als Rammstein-Fan aufgewühlt bin, wenn plötzlich meine Lieblingsband, die in den letzten Jahren in den Mainstream-Medien eher geringere Beachtung fand, nun seit vielen Wochen Gegenstand von großen Kontroversen in den Leitmedien ist, kann ich absolut nachvollziehen.


    Ich weiß nicht, wie lange Du hier schon mitliest, aber ich habe mich deutlich zur Verdachtsberichtserstattung im Allgemeinen, insbesondere der BILD, positioniert.


    Zu den bisher vom SPIEGEL und der SZ thematisierten Vorwürfen habe ich mich klar geäußert, dass ich sowohl eine Anklageerhebung als auch eine Verurteilung für äußerst unwahrscheinlich halte. Die Gabe von K.o.-Tropfen hielt ich nicht im Ansatz für belegt.

    Das Row-Zero-System, das Frauen objektifiziert, empfinde ich als unsäglich.


    Hier werden verschiedene Positionen vertreten, was aus meiner Sicht völlig legitim ist. Wenn Du meine Postings liest, wirst Du feststellen, dass ich für geistige Flexibilität stehe. Ich wehre mich gegen eine Verortung im "Rechts-Links-Schema", genauso wie ich mich gegen Extreme ausspreche. Anscheinend gibt es kaum noch Zwischentöne. Die einen brüllen "Till = Täter" (nicht hier) und die anderen bekunden, dass es doch klar sei, dass backstage kein "Kaffeekränzchen stattfinde".


    Wenn jemand seine Gefühle äußert, ist es mir völlig egal, ob dies mit einer juristisch korrekten Einschätzung korrespondiert oder nicht. Mich stört die gewisse Reflexartigkeit von Äußerungen. Steht z. B. in einem Artikel, dass Rammstein derzeit auf Welttournee sei, bekunden gleich mehrere Mitglieder, dass man dann ja gleich den ganzen Artikel vergessen könne, da Rammstein auf Europatournee sei.

    Rock 'n' Roll sei halt untrennbar mit Groupies verbunden, ist z. B. auch ein Argument, das häufig genannt wird. In der Zeit erschien ein Artikel, der sich mit "Brown Sugar" von den Stones auseinandersetzte und auf die Problematik des Songs hinwies, die die Stones ja auch selbst erkannt gaben und den Song auf Tourneen nicht mehr spielen.


    Ich frage mich, weshalb ich grundsätzlich ein so gelassenes Verhältnis zu den Medien habe. Von Indymedia bis hin zur Edition Antaios lese ich alles. Mit manchem stimme ich überein, mit anderem nicht. Ich erwarte überhaupt nicht, dass sich meine Weltsicht in einem Medium widerspiegelt. Mein Freundes- und Bekanntenkreis diskutiert lebhaft konträre Positionen. Nichts empfinde ich als langweiliger, als sich ständig in der eigenen Bubble zu bewegen.


    Weshalb haben so viele Probleme mit der Paywall? Der SPIEGEL ist ein Unternehmen. Es muss seinen Mitarbeitern Gehälter zahlen, die Büros heizen und die Toiletten mit Toilettenpapier ausstatten. Unternehmen müssen Gewinne erwirtschaften und wachsen, um bestehen zu bleiben. Da Du BWLerin bist, weißt Du das.


    ... und zu den Juristen ...


    Ich beneide Handwerker. Es gibt wenig andere Berufe, vor denen ich solch einen großen Respekt habe. Das Schaffen mit den eigenen Händen ist etwas Großartiges. Ein Brot backen zu können, ein Haus bauen zu können, einen Tisch schreinern zu können: wunderbar! Uhrmacher verehre ich zutiefst.


    Ich gebe Dir Recht! Die Juristerei wird überbewertet.

    Es gibt keinen festen Gerichtsstand. Dies monierte m. E. auch Simon Bergmann im Cicero.


    Strafbar macht sich nur derjenige, der falsche Angaben gegenüber einer zuständigen Behörde abgibt.

    Strafgesetzbuch-Kommentare (die nicht frei abrufbar sind,

    BGH-Urteile (z. B. BGH 1 Str 221/20 vom 10.07.2020), wobei das alle mit dem Willen des Gesetzgebers begründen und auf BT-Drs. 12/4584, S. 8 verweisen.

    Dass der Gesetzgeber im Rahmen der sexuellen Selbstbestimmung 14- und 15-Jährige nicht die Fähigkeit ansprechen wollte, selbst zu entscheiden, ob sie sexuelle Kontakte mit Erwachsenden eingehen, ist mir bekannt.


    Eine Liebesbeziehung zwischen einem 14-oder 15- Jährigen und einem ü21 sollte grundsätzlich nicht unter Strafe gestellt werden.


    In dem von Dir zitierten Beschluss hebt der BGH ein Urteil der Vorinstanz auf und verweist zurück, weil er der Vorinstanz vorwirft, keine ausreichenden Feststellungen getroffen zu haben, ob hier eine gleichrangige Liebesbeziehung vorliegt oder eine durch ein Machtgefälle geprägte Beziehung.


    Ich halte Deinen Umkehrschluss für fehlerhaft, wenn Du anführst, dass, weil der SPIEGEL-Artikel z. B. von "Verliebtheitsgefühlen" von Nina Huber spricht, per se der Tatbestand des § 182 StGB nicht erfüllt sein könne.


    Zitat: "Ich war viel zu jung." Hier ist es die damalige Jugendliche, die selbst die Gleichrangigkeit der Beziehung in Frage stellt.


    Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ich mich nicht zu der Frage geäußert habe, ob ich der Auffassung sei, dass hier eine Straftat vorliege. Ich schrieb, dass es aus meiner Sicht im Sinne der Verdachtsberichtserstattung zulässig sei, über diesen Vorwurf zu berichten. Der SPIEGEL ist nicht die StA. Die StA hat die Aufgabe, diesen Artikel zum Anlass zu nehmen und zu prüfen, ob sie ein Ermittlungsverfahren einleitet oder nicht.

    Für mich bedeuten 56 (TL) 44 (Spiegel), dass Tills Seite einen höheren Anteil zu tragen hat. Im Artikel steht‘s nun anders herum. Daher hatte ich gehofft, dass mir sagen kannst, wo ich diesen Beschluss finde.


    Edit: Den vom 14.7. habe ich gefunden, den vom 24.7. nicht.


    Für mich bedeuten 56 (TL) 44 (Spiegel), dass Tills Seite einen höheren Anteil zu tragen hat. Im Artikel steht‘s nun anders herum. Daher hatte ich gehofft, dass mir sagen kannst, wo ich diesen Beschluss finde.


    Edit: Den vom 14.7. habe ich gefunden, den vom 24.7. nicht.

    Der Spiegel hatte 56 Prozent zu tragen, TL 44 Prozent. Hatte ich das falsch herum formuliert?

    Dann war dies ein Versehen, das ich editiere.


    https://dejure.org/dienste/ver…eichen=324%20O%20228%2F23

    Du hast kein Zitat angeführt, sondern eine verkürzte Zusammenfassung, die den entscheidenden Punkt (warum auch immer) weggelassen hast:

    Bei LTO haben sie diesen Punkt beschrieben, der nicht hinnehmbar ist:

    Für die Bewertung, dass das Verhalten von Lindemann mit dem eines "pädophilen Vergewaltigers" vergleichbar sei, fehlten jedoch Anknüpfungstatsachen. Lindemann habe diese Bewertung, die "in höchstem Maße ehrverletzend" sei, nicht hinzunehmen.


    Mit deiner obigen Behauptung führst du die Leute mMn in die Irre.

    Mein Zitat war "Honi soit, qui mal y pense."


    ... und noch einmal, obwohl ich es deutlich schrieb:


    Kayla Shyx Aussage war rechtswidrig, da sie in beleidigender Weise TLs Verhalten mit dem eines Pädophilen (einer Person, die sexuelles Interesse an vorpubertären Kindern hat, wobei darauf hinzuweisen ist, dass nach deutscher Rechtslage Personen von 0 bis 13 als Kinder gelten) gleichsetzte. Hier ist anzumerken, dass Kayla Shyx selbst anscheinend nicht wusste, dass die Tatsache, sexuelles Interesse an 15-Jährigen zu haben, als Hebephilie zu bezeichnen ist.


    Zum damaligen Zeitpunkt, als Kayla Shyx diese Äußerung tätigte, gab es keinerlei Hinweise darauf, dass TL Sexualdelikte gegenüber Kindern oder Jugendlichen begangen haben könnte.

    Auch der nun benannte Verdacht in Bezug auf eine Jugendliche führt m. E. nicht zu einer Rechtmäßigkeit dieser Aussage.


    Dass Kayla zufällig das Alter "15" nannte und nun eine 28-jährige behauptet, im Alter von 15 mit TL sexuellen Kontakt gehabt zu haben, entbehrt aus meiner Sicht nicht einer gewissen Komik.

    Darauf wollte ich hinaus. Das kann man so sehen oder auch nicht.

    Das Verbot hast du kommentiert mit "Ein Schelm, wer böses dabei denkt". Mir erschliesst sich da nicht direkt der Bezug dieses Kommentars zu dem Verbot. Musst du aber auch nicht erläutern. Wenn alle anderen es verstehen, komme ich sicher auch noch drauf, wenn ich mal nicht stundenlang über Zahlen gehockt habe.


    Aber auf welche anderen Passagen (im Video von Kayla Shyx) hätten sich die Anwälte denn besser mal konzentrieren sollen, als auf diese?

    Spannend, denn auch ich hätte noch viel mehr gesehen, was da evtl. auch nicht OK ist. Ich stelle hier auf den Faktor Zeit ab. Es wurde also nur das aus deren Sicht wichtigste angegangen, damit es schneller zu einer Entscheidung kommt, die man dann auch öffentlichkeitswirksam verbreiten kann; nur eine Vermutung.

    Ich hatte mir das Video, das jetzt ja nicht mehr in der Ursprungsfassung abrufbar ist, ein zweites Mal angeschaut und auf einem Blatt Papier eine Strichliste gemacht.

    Wo findet man solche Informationen?

    Laut LTO hat "der Spiegel die überwiegenden Prozesskosten zu tragen".

    https://www.lto.de/recht/hinte…belaestigung-medienrecht/

    Lies Dir doch doch einfach den Beschluss durch!


    Das, das LTO schreibt, ist doch nicht unwahr. 56 Prozent zu 44 Prozent ist bedeutet: "überwiegend".


    Trotzdem ist es verfehlt, wenn beide Parteien für sich ein deutliches Obsiegen proklamieren.

    Worauf stützt sich Deine Tatbestandsauslegung?


    Ich sehe derzeit nicht den Bezug dieser Aussage zu Supernova 's Beitrag auf den du hier eingehst. Lese ich aber gern nochmal in einer späteren Pause.
    Dein Satz liest sich nun aber so, als seist du der Meinung, das Verbot dieser Passage sei zu Unrecht erfolgt.

    Nur auf die Schnelle: nicht nur dürfte man nicht ohne weiteres von der Vergangenheit (vor 13-Jahren?) auf die Gegenwart schliessen, und müsste sprachlich zwischen Vergangenheit und Gegenwart differenzieren, aber vor allem wurde in der verboten Passage dann aber auch von "pädophilen Vergewaltigern" gesprochen, n'est pas?


    Kayla Shyx wurde aus meiner Sicht völlig zu Recht untersagt, die von ihr diesbezüglich getätigten Äußerungen zu wiederholen und zu verbreiten.

    Habe ich Anderes geschrieben?

    Nach meiner Sichtung gab es in dem Video mindestens 18 Stellen hinsichtlich derer TL eine Unterlassung hätte erreichen können. Wieso letzlich nur eine Unterlassung hinsichtlich der bekannt gewordenen Stellen angestrebt/erreicht wurde, erschließt sich mir nicht.


    Das von mir angeführte Zitat war nur ein Seitenhieb, ob es anwaltlich nicht vielleicht klüger gewesen, wäre sich auf andere Passagen zu konzentrieren.

    Dann sollte dir auch bewusst sein, dass es nicht die beste Idee ist, die Kausalität anhand eines dubiosen Mediums, wie der Spiegel es zweifellos ist, zu prüfen.


    Manche könnten denken, dass dies ein Versuch war, Supernova auf juristisches Glatteis zu führen. Das wäre kein schöner Diskussionsstil.

    Es ist Dir im Rahmen der freien Meinungsäußerung unbenommen, den SPIEGEL im Rahmen eines Werturteils als "dubioses Medium" zu bezeichnen.


    Ich möchte keineswegs Supernova auf "juristisches Glatteis" führen, sondern mich interessiert, wie sie zu ihrer rechtlichen Einordnung gelangt.


    Es ist ein Unterschied, ob Teilnehmer hier erklären, dass es nach ihrer moralischen Vorstellung nicht problematisch/problematisch/schwierig zu beurteilen ist, wenn ein 47-jähriger Mann eine sexuelle Beziehung zu einer 15-jährigen Jugendlichen hat, oder, ob sie sich dezidiert zur Zulässigleit einer Verdachtsberichtserstattung äußern.


    Zu dem einen kann jeder seine Auffassung nach seinem eigenen moralischem Empfinden tätigen, zu dem anderen gibt es Rechtsprechung. Supernova kann z. B. äußern, dass sie eine Gegenposition zum BGH einnimmt, was völlig legitim ist. Sie könnte z. B. auch anhand verschiedener Textpassagen darlegen, weshalb hier aus ihrer Sicht eine unzulässige Verdachtsberichtserstattung vorliegt.


    Das tut sie aber alles nicht. Sie zieht rechtliche Schlüsse, ohne sich, aus meiner Sicht, eingehend mit der Materie der Verdachtsberichtserstattung befasst zu haben.


    Ich greife ein paar Punkte auf:


    Sie verneinte das öffentliche Interesse der Berichterstattung. Worum geht es? Es geht um den Vorwurf, dass TL möglicherweise eine strafbare Handlung im Sinne des § 182 Absatz 3 Nr. 1 StGB begangen haben könnte.


    Es besteht also der Verdacht, dass ein Weltstar über 21 eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben könnte, indem er mit einer Jugendlichen unter 16 Sexualkontakte hatte und dies unter Ausnutzung einer nicht vorhandenen Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen geschah.


    Ich sehe hier ein öffentliches Interesse der Berichterstattung und begründe dies mit ständiger Rechtsprechung der Zivilgerichte.


    Welche Anforderungen sind an den Verdacht zu stellen?


    Hier muss zwischen dem sogennanten Anfangsverdacht, den die Staatsanwaltschaft prüft und so entscheidet, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person einleitet und dem Verdacht, dass ggf. eine Straftat geschehen sein könnte, unterschieden werden. Die Presse muss nicht, da sie keine Strafverfolgungsbehörde ist, genau wie diese, juristisch bis in die letzten Feinheiten prüfen, ob sich der Verdacht dergestalt erhärten lässt, dass ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

    Die Presse muss, wenn sie von einem Verdacht einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, Beweistatsachen beibringen, aufgrund derer eine Strafbarkeit als möglich erscheint.

    Um hier auf den aktuellen Fall einzugehen, verweise ich zuerst auf das Verfahren, das beim LG Hamburg anhängig war und in dem TL gegen einen Artikel des SPIEGEL vorging, in dem ihm u. a. vorgeworfen wurde, Frauen mit K.o.-Tropfen gefügig gemacht zu haben, um an ihnen sexuelle Handlungen vornehmen zu können. Das Gericht hat aus meiner Sicht völlig zu Recht erkannt, dass der SPIEGEL nicht über ein Mindestmaß an Beweisen verfügt, die es als möglich erscheinen lassen, dass Frauen rund um die Rammstein-Konzerte mit K.o.-Tropfen betäubt wurden. Ich wage mich vor und sage, dies wird ggf. bis zum BGH gehalten werden.


    Die Vorhalte in Bezug auf K.o.-Tropfen, auch hinsichtlich Shelby Lynn, hielt ich immer für nicht hinreichend belegt. Dem SPIEGEL muss aus meiner Sicht der deutliche Vorhalt gemacht werden, sich nicht ausreichend mit der Frage der Intoxikation von Alkohol unter besonderen Bedingungen beschäftigt zu haben, bzw. sich Expertise beschafft zu haben.


    Gehen wir auf den letzten SPIEGEL-Artikel ein. Sollte der SPIEGEL eidesstattliche Erklärungen von Nina Huber, ihrem Vater und ihren Freundinnen vorliegen haben, Tagebucheinträge gesichtet haben und Computerdaten vorliegen haben und - dies ist für mich der interessanteste Aspekt - Kontakt mit dem damals vom Vater von Nina Huber konsultierten Rechtsanwalt aufgenommen haben, der bestätigt hat (nach Entbindung der Schweigepflicht), dass er damals den Vater in dieser Sache anwaltlich beraten hat, dann halte ich diese Punkte als ausreichend im Sinne von Beweistatsachen, um mit dem Verdacht einer strafbaren Handlung im Simne des § 182 Absatz 3 StGB an die Öffentlichkeit zu gehen.


    Der SPIEGEL muss, anders als die StA, eben nicht den Anfangsverdacht des Vorliegens einer Straftat prüfen, um das Recht zu haben, einen Verdacht zu publizieren.

    Die Hürden, die Strafverfolgungsbehörden nehmen müssen, um zu ermitteln, sind somit um ein Vielfaches höher.


    Hier kommt noch hinzu, dass im Grundsatz ein sog. Antragsdelikt vorliegt, also die StA in der Regel nur aufgrund eines Strafantrags tätig wird. In dem Artikel wird deutlich formuliert, dass der Vater diesen eben nicht gestellt hat.

    Hier bliebe somit nur noch die Ausnahme, dass die StA ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht und aufgrund dessen ohne Strafantrag tätig wird.

    Das bedeutet, dass hier nicht nur im Vorfeld vor Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen wäre, ob TL sich möglicherweise strafbar gemacht hätte, sondern auch, ob ein besonderes öffentliches Interesse an det Strafverfolgung vorläge.


    Diese juristische Prüfung muss die Presse eben nicht vornehmen.


    Ob TL gegen diesen Artikel in Gänze oder in Teilen vorgehen wird, wird sich zeigen. Sollte er gegenüber Simon Bergmann die Beziehung bestätigt haben, wird er sicherlich ein längeres Gespräch mit ihm führen müssen, denn Bergmann wird sicherlich not amused darüber sein, in einem Schriftsatz gegenüber dem LG Hamburg erklärt zu haben, dass TL keinen Sex mit Minderjährigen hat, um nun zu erfahren, dass dies eben doch der Fall sei, sollte man dem SPIEGEL diesen Hinweis glauben.


    Kyla Shyx wurde zudem untersagt, in ihrem Video eine Passage zu verbreiten, in dem TL mit Personen verglichen wird, die Sex mit 15-Jährigen haben. Honi soit, qui mal y pense.

    M. W. hat sie keine Rechtsmittel eingelegt.


    Das waren beispielhaft einige Aspekte, die ich monierte.

    Ach herrje, Pandorat lasst das doch die Gerichte machen. Da gibt es juristisches Fachpersonal dafür, welches bekanntlich auch schon damit beauftragt wurde.

    Und sollte dann jemand mit der Entscheidung unzufrieden sein, kann bis zum Höchstgericht weiter verhandelt werden.

    Wir sind hier in diesem Forum-Strang, um über die gegen TL und Rammstein erhobenen Vorwürfe zu diskutieren.


    Unterschiedliche Auffassungen über die nicht strafrechtlich relevanten Vorwürfe, über das Vorliegen von ggf. strafbarem Handeln und über die Zulässigkeit bestimmter Berichterstattung prägen das Bild.


    Als Juristin, die sich am Rande ihrer beruflichen Tätigkeit mit (sexueller) Gewalt gegen Frauen befasst und sich aufgrund von privatem Kontext seit Jahrzehnten mit Sexualdelikten und ihrer medialen Aufarbeitung beschäftigt, erlaube ich mir, Fragen zu stellen.


    Supernova stellt Thesen auf, von denen ich mich frage, wo diese Anbindung an Rechtsprechung finden.


    Wenn sie mag, kann sie sich dazu äußern.

    Kannst du kurz sagen, WAS da versichert wurde?

    Die SPIEGEL-Autorinnen versichern an Eides statt, dass ihnen eideststattliche Versicherungen von Frauen vorliegen.

    Aus diesen eideststattlichen Versicherungen der Frauen lassen sich nach Würdigung des Gerichts aber keine Beweistatsachen herleiten, die den Verdacht begründen, Frauen seien im Rahmen von Rammstein-Konzerten mit K.o.-Tropfen betäubt worden, um sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können.

    Ein paar Fragen von mir:


    1. Inwieweit hast Du Dich bisher mit den Grundsätzen einer zulässigen Verdachtsberichtserstattung beschäftigt?


    2. Hast Du den Beschluss des LG Hamburg zur Causa TL gegen den SPIEGEL gelesen?


    3. Wenn Du die Grundsätze einer zulässigen Verdachtsberichtserstattung würdigst, wie gelangst Du zu folgenden Einschätzungen:


    a) Es lägen keine ausreichenden Beweistatsachen vor.


    b) Es gäbe keinen Zusammenhang zum "Rammstein/Lindemann-Skandal".


    c) Persönlichkeitsrechte und Intimspähre von TL würden unzulässig verletzt.