Im Beschluss steht:
"Die Äußerung „W. berichtet, dass intern dieser Gang von der After-Show-Party zur After-Aftershow-Party die „Schlampenparade“ genannt werde. Die Frauen, die nicht ausgewählt wurden, blieben danach auf der regulären Party und könnten von Mitarbeitern der Crew angemacht werden, „Resteficken“ heiße das intern.“ verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers."
https://www.landesrecht-hambur…ha/document/JURE230052788
Gegen DIESE Formulierung wurde (erfolgreich) vorgegangen und zwar mMn, weil es zum einen die Unterstellung einer herabwürdigende Formulierung gegenüber Frauen ist und zum anderen zumindest den Eindruck erweckt, dass diese Worte (auch) bandintern verwendet wurden:
"Der rechtswidrig verbreitete Verdacht ist für den Antragsteller auch von persönlichkeitsrechtlicher Relevanz. Zwar handelt es sich nicht um Vorwürfe, welche dem Antragsteller persönlich gemacht werden. Indes sollen sie sich rund um die Konzerte der Band R. zugetragen haben, deren Frontmann der Antragsteller ist, sodass er auch selbst betroffen ist."
https://www.landesrecht-hambur…ha/document/JURE230052788
Und das ist BEIDES eben ein gravierender Unterschied zu den "Vorwürfen", es habe sexuelle Handlungen gegeben und dass der Raum abfällig "Suck Box" genannt wurde, gegen die nicht vorgegangen wurde.
Wenn du da keinen Unterschied siehst, bitte. Ich schon.
Und noch was: es wäre sehr hilfreich und zeitsparend, wenn du deine Quellen gelegentlich verlinken würdest. Das würde viel Zeit sparen, die sich nicht jeder so einfach nehmen kann. Danke!
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Ich zitiere immer beim LG Hamburg AZ 324 O 228/23 immer aus dem PDF, dass der Spiegel veröffentlicht hat.
Ist ein gescanntes PDF ohne Zeilennummerierungen. Wenn du was besseres hast für den Volltext des Beschlusses, nehme ich gerne. https://dejure.org/ext/ccc16cb11563f6d485262b38b3f5f1b7
Der Spiegel hab ich als Printausgabe.
Ich sagte ja, es gibt eine Wirklichkeit außerhalb von Internetlinks.
Du kannst dir aber meines Wissens über archive.li die historische Version ansehen.
https://archive.ph/zBDT5
Wenn es darum geht, welche Formulierung des Spiegelartikels durch Lindemann angegriffen wurde, zitiere doch bitte den Spiegel und nicht Sekundärquellen, die paraphrasieren, was der Spiegel gesagt habe.
Zum Zeitpunkt als man den Spiegelartikel angegriffen hat, gab es ja auch die Entscheidung des LG Hamburgs noch nicht.
Also nutze bitte die Primärquelle, um zu begründen, warum wir den Artikel aus damaliger Sicht angegriffen haben.
Also, archive.li Link aufrufen, nach Schl*mpe auf der Seite suchen und wir werden einmal fündig.
"...dass dieser Gang von der After-Show-Party zur After-After-Show-Party AUẞERHALB der Band auch "Schlampenparade" genannt werde. Die Frauen, die nicht ausgewählt wurden, blieben danach auf der regulären Party und könnten von Mitarbeitern der Crew angemacht werden, Resteficken hieße das. "
Also "außerhalb der Band"und bandintern sind zwei verschiedene Dinge bei mir. Ich glaube, der verständige Leser vermag das auch zu differenzieren.
Ich weiß nicht, warum du "persönlichkeitsrechtlicher Relevanz" und "selbst betroffen" gehighlightes hast.
Ich hab beides nicht bestritten.
So, jetzt zu dem Punkt, ist die BERICHTERSTATTUNG über Äußerungen wie SP und RF, dasselbe wie die BERICHTERSTATTUNG über das Vorhandensein einer Suck box und Blowjobs.
Ist erstmal beides Berichterstattung.
Du siehst ja schon, dass ich einen Unterschied mache, weil ich SP und RF nicht ausschreibe.
Also, über was diskutieren wir hier.
Aber nur weil das eine schlimm ist, heißt es nicht, dass ich das andere nicht angreifen würde.
Und das war der Ursprung deiner Argumentation.
SP und RF wurde angegriffen, weil bandintern und Suck box und Blowjobs wurden nicht angegriffen, weil crewintern und die eben harmlos sind.
Dazu stelle ich fest. Es war nicht von bandintern im Spiegelartikel die Rede. Deswegen verfängt dieses Argument von dir nicht.
Desweiteren hat das LG Hamburg festgestellt, dass auch Suck Box und Blowjobs von manchen Lesern ebenfalls als despektierlich und abwertend empfunden werden kann.
Jetzt machen wir uns nochmal klar, dass SP und RF nur deswegen aus dem Artikel gestrichen werden musste, weil der Spiegel unsauber formuliert hat.
Weil die Passage vom Spiegel laut LG Hamburg, den Eindruck erwecke, die Bezeichnung dieser Vorgänge sei gängige Praxis gewesen, die beigebrachte eidesstattliche Versicherung aber nur von mehrfach spreche.
Hätte der Spiegel also geschrieben, diese Vorgänge wären mehrfach so bezeichnet worden, wäre diese Passage vermutlich immer noch im Artikel.
Und jetzt nehmen wir mal hypothetisch an, ich sei Veranstalter eines Konzerts und die Zeitung berichtet, dass ein von mir beauftragter Dienstleister hätte Frauen während und nach Ende der Veranstaltung mehrfach als Schl*mpen und mehrfach den Verkehr der Stagehands mit Besucherinnen nach dem Konzert als Restf****** bezeichnet.
Nehmen wir weiter an, alle Voraussetzungen, dass ich diese Berichterstattung angreifen könnte seien gegeben und im Termin des einstweiligen Rechtsschutzes erfahre ich, dass es eine Zeugenaussage mit eidesstattlicher Versicherung gibt, dass das so stattgefunden hat, weswegen auch der Zeitungsartikel so bleibt wie er ist.
Was ist denn jetzt das Frauen abwertende und despektierliche Verhalten, dass du so schlimm findest?
Die Berichterstattung der Zeitung darüber oder dass der Dienstleister diese Aussagen getroffen hat?