Der Kuss über den hier diskutiert wird, ist ein Paradebeispiel für die Verwirklichung einer sexuellen Belästigung nach §184i StGB...
Damit hast du sicher immer noch recht. Ich würde, damit ich ein vollständigeres Bild bekomme, gern den Kommentar lesen, der zu dieser Einschätzung geführt hat.
Gesetzestext habe ich gerade gelesen. Der ist ja mal wieder erfrischend knapp und dem ist das zunächst nicht zu entnehmen.
Aber aus der Praxis kenne ich das ja, dass ausgeurteilte Fälle und anerkannte Kommentare dann den Rest des Bildes ergeben.
Kannst du mir sagen, welche Quellen du da verwendet hast?