ZitatAlles anzeigenOriginal von Susanne
Oh was seid Ihr doch alle süß ... kaum geht es gegen Eure Halbgötter in Rot-Schwarz, schon wechselt Ihr die Seiten wie andere ihre Unterhemden oder manche sogar Ihre Beischlafgenossen ... jetzt sind sie also wieder "IN" und vor allem richtig gut ... die redegewandten Paragraphenreiter in ihren schwarzen Roben ...
Ich würde das ganze mal nicht so auf die leichte Schulter packen ... die Klage des Meiwes kann u.U. schon Erfolg haben ... denn eines ist sicher: Vor Gericht und auf hoher See hilft NUR der liebe Gott! Klingt dumm ... lehrt aber die Erfahrung, denn Richter sind auch NUR Menschen!
... und sicher werden dort die Parteien selbst nicht auftreten, da diese Art von Prozess eher einer höheren Instanz unterliegen wird ... Meiwes klagt sicher nicht wegen 1,50 € ...
Aber eines hatte ich für mich bereits von Anfang an gerade eben NICHT ausgeschlossen: Er wird klagen ... auch sein gutes Recht - steht JEDEM Bürger frei, egal ob er ein Straftäter ist; auch der hat Rechte!
Wenn er einen guten Anwalt hat, könnte schon ein guter Angriffspunkt der Gegenseite auf der Hand liegen, ich will aber hier nicht orakeln ... aber warten wir erst einmal die Klageschrift ab, NOCH ist NICHTS anhängig!
Da wird Euch dann Euer aller äußerst geschätzter, verehrter und geliebter Freund "Laufvogel" aktuell auf dem Laufenden halten ...
Liebe Grüße aus Berlin, Swie
dem braucht man nichts mehr hinzufügen.