Es gibt schon einen großen Unterschied zwischen dem Gesetzgeber und eigener moralischer Wertvorstellungen. Da kann das Gesetz keine Grenze ziehen.
Das Verhältnis einer 15 jährigen und einem 18 jährigem ist einfach ein riesen Unterschied zu dem Verhältnis einer 15 jährigen zu einem 47er jähriger Weltstar.
Dass es der Gesetzgeber anders sieht als Zeitenerfasser , während letzterer „keine
2 Meinungen“ für möglich hält, ist ein Widerspruch. Gäbe es keine, hätte Till ein Strafverfahren nebst Verurteilung an der Backe. Hat er aber nicht, auch wenn das für den ein oder anderen hier ein Problem zu sein scheint.