Schwere Anschuldigungen gegen Till Lindemann & Rammstein

  • Es gibt schon einen großen Unterschied zwischen dem Gesetzgeber und eigener moralischer Wertvorstellungen. Da kann das Gesetz keine Grenze ziehen.
    Das Verhältnis einer 15 jährigen und einem 18 jährigem ist einfach ein riesen Unterschied zu dem Verhältnis einer 15 jährigen zu einem 47er jähriger Weltstar.

    Dass es der Gesetzgeber anders sieht als Zeitenerfasser , während letzterer „keine

    2 Meinungen“ für möglich hält, ist ein Widerspruch. Gäbe es keine, hätte Till ein Strafverfahren nebst Verurteilung an der Backe. Hat er aber nicht, auch wenn das für den ein oder anderen hier ein Problem zu sein scheint.

    Der obligatorische Schw***vergleich

    1996 Hildesheim Ilmenau Freiberg 1997 Erfurt 1998 Hildesheim 2005 Erfurt 2009 Leipzig

    2010 Erfurt 2016 Breslau 2019 Berlin Prag 2022 Leipzig Turin 2023 München 2024 Dresden

    Lindemann: 2020 Leipzig 2023 Leipzig

  • Das ist nicht heuchlerisch, es ist konsequent. Ich unterstelle jetzt einfach mal dass Du keine Kinder hast. Eltern sind, was solche Geschichten betrifft, deutlich empathischer unterwegs. Heuchlerisch wäre es lediglich, wenn ich als 47-jähriger Mann (ich bin übrigens nur wenig älter) selber mit der 15-jährigen Nachbarin verkehren würde und hier lautstark verkünden würde "der Till darf das aber nicht". Und in dem Punkt fällt es mir leicht, in wirklich jeder Hinsicht eine konsistente Linie zu fahren und zu vertreten.

    Bist du auch so konsequent und wendest dich von allen anderen Musikern ab? Immerhin werden die in ihrer Freizeit auch Dinge tun, die du moralisch verwerflich empfindest, aber die nicht illegal sind. Der eine erzieht seine Kinder falsch, der andere ist gegen Impfungen und irgendwer hält Putin für einen fairen Demokraten. Aber solange die Leute damit nicht selbst an die Öffentlichkeit gehen, hat es dich nicht zu interessieren. Es macht die Kunst nicht schlechter und es ändert nichts. Insofern ist es aus meiner Sicht ignorant, sich über PRIVATE Angelegenheiten so künstlich zu empören.

    Ich frage mich auch echt, wie man es nicht komisch finden kann, dass der Spiegel einen solchen Bericht veröffentlicht. Weniger tiefgreifend recherchiert und leicht abgespeckt, könnte er auch in der InTouch stehen.

  • Also beim Thema TL und ein 15jähriges Mädchen dürfte es eigentlich keine zweite Meinung geben. Wer das nur ansatzweise ok findet der dürfte sich wohl mal selbst hinterfragen ob das noch alles so ok ist…das geht schon hart Richtung Pädophil mMn.

    Pädoohilie vielleicht nicht weil man mit 15 kein Kind mehr ist - aber dennoch nicht ok, finde ich auch.

  • Es gibt schon einen großen Unterschied zwischen dem Gesetzgeber und eigener moralischer Wertvorstellungen. Da kann das Gesetz keine Grenze ziehen.
    Das Verhältnis einer 15 jährigen und einem 18 jährigem ist einfach ein riesen Unterschied zu dem Verhältnis einer 15 jährigen zu einem 47er jähriger Weltstar.

    Klar gibt's einen Unterschied zwischen Gesetzgeber und moralischen Wertvorstellungen. Aber es ist schon wichtig, die Gründe und Unterschiede zumindest zu verstehen. Die Aussage von Zeitenerfasser "geht schon hart Richtung Pädophil" wirkt auf mich sehr so, als hätte er schlicht nicht verstanden, worum es geht: Pädophilie bedeutet, durch *vor*pupertierende Menschen (=Kinder) sexuell erregt zu werden. Bei einer 15-jährigen (fast 16-jährigen) spricht man von Parthenophilie. Schon der Publikumsjoker Wikipedia ergibt dazu: "Im Gegensatz zur Pädophilie 'handelt es sich [bei Parthenophilie] um eine sexualbiologisch erwartbare Reaktion, die demzufolge nicht als Störung der sexuellen Präferenz [...] kategorisiert wird.'“ Zu behaupten, Sex mit einer Einwilligungsfähigen und einwilligenden 15-jährigen sei irgendwie "nahe dran" an Pädophilie, bedeutet, einen ganzen Abgrund an Unterschied zu übersehen. Was TL und die 15-jährige mutmaßlich gemacht haben, ist sexualbiologisch normal, und wäre die meiste Zeit er Menscheitsgeschichte auch sozial so betrachtet worden. Pädophilie ist eine Perversion, immer. Das Eine bedeutet, durch Reize erregt zu werden, die biologisch auch als Reize gemeint sind. Das andere ist schlicht eine "Fehlverdrahtung im Gehirn", die zu Erregung führt, wo es eigentlich nie Erregung geben dürfte.

    Dass wir heute aus sehr guten Gründen Dinge, die biologisch normal sind, trotzdem sehr kritisch sehen und teilweise verbieten, steht auf einem anderen Blatt. Moderne (westliche) Gesellschaften sind nun einmal wesentlich "machtkritischer" als vormoderne (patriarchale) Gesellschaften. Wir wollen, dass Partner sich unabhängig von Biologie auch sozial einigermaßen auf Augenhöhe begegnen. Und das ist gut so. Da dies bei sehr jungen (gleichwohl geschlechtsreifen) Menschen und deutlich älteren Partnern zumindest zweifelhaft ist, sind solche Beziehungen sozial sowieso geächtet, und auch der Gesetzgeber behält sich vor, draufzugucken, wenn der Verdacht von Machtmissbrauch besteht. Aber es muss eben schon ein *Missbrauch* sein - Machtgefälle allein reicht nicht aus. Und auf solchen Missbrauch weist mE in der Spiegelstory wenig hin - eher das Gegenteil.

    Beziehungen mit so massiven Machtgefälle sollten auf jeden Fall kritisch gesehen werden und es ist sicher ok, sie auch rundheraus moralisch abzulehnen. Man sollte aber schon sehen, dass man auch in die andere Richtung übers Ziel hinausschießen kann, etwa wenn die eigenen Eltern die Tochter in die Psychatrie einweisen lassen: (https://www.focus.de/familie/m…ren-onkel_id_8341050.html). Das EuGH hat übrigens 2003 einem 17-jährigen Österreicher Schmerzensgeld zuerkannt, weil er "von seinem 14. bis zu seinem 18. Geburtstag vom damalig gültigem $209 ÖSTGB davon abgehalten worden war, erfüllende intime Beziehungen einzugehen, die seiner Neigung zu erwachsenen Männern entsprachen." Die damalige Rechtslage war ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. So herum kann es also auch gehen.

    TLDR: Moralische Urteile müssen wir alle treffen, aber ein bisschen Vorsicht bitte mit allzu steilen Ekelvergleichen.

  • Dann sollte dir auch bewusst sein, dass es nicht die beste Idee ist, die Kausalität anhand eines dubiosen Mediums, wie der Spiegel es zweifellos ist, zu prüfen.


    Manche könnten denken, dass dies ein Versuch war, Supernova auf juristisches Glatteis zu führen. Das wäre kein schöner Diskussionsstil.

    Es ist Dir im Rahmen der freien Meinungsäußerung unbenommen, den SPIEGEL im Rahmen eines Werturteils als "dubioses Medium" zu bezeichnen.


    Ich möchte keineswegs Supernova auf "juristisches Glatteis" führen, sondern mich interessiert, wie sie zu ihrer rechtlichen Einordnung gelangt.


    Es ist ein Unterschied, ob Teilnehmer hier erklären, dass es nach ihrer moralischen Vorstellung nicht problematisch/problematisch/schwierig zu beurteilen ist, wenn ein 47-jähriger Mann eine sexuelle Beziehung zu einer 15-jährigen Jugendlichen hat, oder, ob sie sich dezidiert zur Zulässigleit einer Verdachtsberichtserstattung äußern.


    Zu dem einen kann jeder seine Auffassung nach seinem eigenen moralischem Empfinden tätigen, zu dem anderen gibt es Rechtsprechung. Supernova kann z. B. äußern, dass sie eine Gegenposition zum BGH einnimmt, was völlig legitim ist. Sie könnte z. B. auch anhand verschiedener Textpassagen darlegen, weshalb hier aus ihrer Sicht eine unzulässige Verdachtsberichtserstattung vorliegt.


    Das tut sie aber alles nicht. Sie zieht rechtliche Schlüsse, ohne sich, aus meiner Sicht, eingehend mit der Materie der Verdachtsberichtserstattung befasst zu haben.


    Ich greife ein paar Punkte auf:


    Sie verneinte das öffentliche Interesse der Berichterstattung. Worum geht es? Es geht um den Vorwurf, dass TL möglicherweise eine strafbare Handlung im Sinne des § 182 Absatz 3 Nr. 1 StGB begangen haben könnte.


    Es besteht also der Verdacht, dass ein Weltstar über 21 eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben könnte, indem er mit einer Jugendlichen unter 16 Sexualkontakte hatte und dies unter Ausnutzung einer nicht vorhandenen Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen geschah.


    Ich sehe hier ein öffentliches Interesse der Berichterstattung und begründe dies mit ständiger Rechtsprechung der Zivilgerichte.


    Welche Anforderungen sind an den Verdacht zu stellen?


    Hier muss zwischen dem sogennanten Anfangsverdacht, den die Staatsanwaltschaft prüft und so entscheidet, ob sie ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person einleitet und dem Verdacht, dass ggf. eine Straftat geschehen sein könnte, unterschieden werden. Die Presse muss nicht, da sie keine Strafverfolgungsbehörde ist, genau wie diese, juristisch bis in die letzten Feinheiten prüfen, ob sich der Verdacht dergestalt erhärten lässt, dass ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist.

    Die Presse muss, wenn sie von einem Verdacht einer strafbaren Handlung Kenntnis erlangt, Beweistatsachen beibringen, aufgrund derer eine Strafbarkeit als möglich erscheint.

    Um hier auf den aktuellen Fall einzugehen, verweise ich zuerst auf das Verfahren, das beim LG Hamburg anhängig war und in dem TL gegen einen Artikel des SPIEGEL vorging, in dem ihm u. a. vorgeworfen wurde, Frauen mit K.o.-Tropfen gefügig gemacht zu haben, um an ihnen sexuelle Handlungen vornehmen zu können. Das Gericht hat aus meiner Sicht völlig zu Recht erkannt, dass der SPIEGEL nicht über ein Mindestmaß an Beweisen verfügt, die es als möglich erscheinen lassen, dass Frauen rund um die Rammstein-Konzerte mit K.o.-Tropfen betäubt wurden. Ich wage mich vor und sage, dies wird ggf. bis zum BGH gehalten werden.


    Die Vorhalte in Bezug auf K.o.-Tropfen, auch hinsichtlich Shelby Lynn, hielt ich immer für nicht hinreichend belegt. Dem SPIEGEL muss aus meiner Sicht der deutliche Vorhalt gemacht werden, sich nicht ausreichend mit der Frage der Intoxikation von Alkohol unter besonderen Bedingungen beschäftigt zu haben, bzw. sich Expertise beschafft zu haben.


    Gehen wir auf den letzten SPIEGEL-Artikel ein. Sollte der SPIEGEL eidesstattliche Erklärungen von Nina Huber, ihrem Vater und ihren Freundinnen vorliegen haben, Tagebucheinträge gesichtet haben und Computerdaten vorliegen haben und - dies ist für mich der interessanteste Aspekt - Kontakt mit dem damals vom Vater von Nina Huber konsultierten Rechtsanwalt aufgenommen haben, der bestätigt hat (nach Entbindung der Schweigepflicht), dass er damals den Vater in dieser Sache anwaltlich beraten hat, dann halte ich diese Punkte als ausreichend im Sinne von Beweistatsachen, um mit dem Verdacht einer strafbaren Handlung im Simne des § 182 Absatz 3 StGB an die Öffentlichkeit zu gehen.


    Der SPIEGEL muss, anders als die StA, eben nicht den Anfangsverdacht des Vorliegens einer Straftat prüfen, um das Recht zu haben, einen Verdacht zu publizieren.

    Die Hürden, die Strafverfolgungsbehörden nehmen müssen, um zu ermitteln, sind somit um ein Vielfaches höher.


    Hier kommt noch hinzu, dass im Grundsatz ein sog. Antragsdelikt vorliegt, also die StA in der Regel nur aufgrund eines Strafantrags tätig wird. In dem Artikel wird deutlich formuliert, dass der Vater diesen eben nicht gestellt hat.

    Hier bliebe somit nur noch die Ausnahme, dass die StA ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht und aufgrund dessen ohne Strafantrag tätig wird.

    Das bedeutet, dass hier nicht nur im Vorfeld vor Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen wäre, ob TL sich möglicherweise strafbar gemacht hätte, sondern auch, ob ein besonderes öffentliches Interesse an det Strafverfolgung vorläge.


    Diese juristische Prüfung muss die Presse eben nicht vornehmen.


    Ob TL gegen diesen Artikel in Gänze oder in Teilen vorgehen wird, wird sich zeigen. Sollte er gegenüber Simon Bergmann die Beziehung bestätigt haben, wird er sicherlich ein längeres Gespräch mit ihm führen müssen, denn Bergmann wird sicherlich not amused darüber sein, in einem Schriftsatz gegenüber dem LG Hamburg erklärt zu haben, dass TL keinen Sex mit Minderjährigen hat, um nun zu erfahren, dass dies eben doch der Fall sei, sollte man dem SPIEGEL diesen Hinweis glauben.


    Kyla Shyx wurde zudem untersagt, in ihrem Video eine Passage zu verbreiten, in dem TL mit Personen verglichen wird, die Sex mit 15-Jährigen haben. Honi soit, qui mal y pense.

    M. W. hat sie keine Rechtsmittel eingelegt.


    Das waren beispielhaft einige Aspekte, die ich monierte.

  • Es besteht also der Verdacht, dass ein Weltstar über 21 eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben könnte, indem er mit einer Jugendlichen unter 16 Sexualkontakte hatte und dies unter Ausnutzung einer nicht vorhandenen Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jugendlichen geschah.

    Nur so zwischendrin, ich weiss es immer noch nicht, weil ich derzeit etwas Zeitnot habe:
    Diesen Verdacht hat der Spiegel(-Artikel) erhoben, oder hat der Spiegel nur eine Geschichte erzählt, die beim Leser diesen Verdacht aufkommen lässt?

    "Seid doch gut... wenn ihr könnt" (Don Fili)

  • Kyla Shyx wurde zudem untersagt, in ihrem Video eine Passage zu verbreiten, in dem TL mit Personen verglichen wird, die Sex mit 15-Jährigen haben.

    Ich sehe derzeit nicht den Bezug dieser Aussage zu Supernova 's Beitrag auf den du hier eingehst. Lese ich aber gern nochmal in einer späteren Pause.
    Dein Satz liest sich nun aber so, als seist du der Meinung, das Verbot dieser Passage sei zu Unrecht erfolgt.

    Nur auf die Schnelle: nicht nur dürfte man nicht ohne weiteres von der Vergangenheit (vor 13-Jahren?) auf die Gegenwart schliessen, und müsste sprachlich zwischen Vergangenheit und Gegenwart differenzieren, aber vor allem wurde in der verboten Passage dann aber auch von "pädophilen Vergewaltigern" gesprochen, n'est pas?

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  • Mit nahezu allem d'accord.


    Nur soll § 182 III Nr. 1 keine Anwendung auf echte, auf gegenseitiger Zuneigung beruhenden Liebesbeziehungen finden.


    Dann wäre es keine Straftat - egal wie es um die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung bestellt ist.


    Bestünde dann noch ein öffentliches Interesse darüber zu berichten?


    Hat der Spiegel in dem Artikel irgendwo in Zweifel gezogen, dass die beiden eine Liebesbeziehung hatten?

  • Nur so zwischendrin, ich weiss es immer noch nicht, weil ich derzeit etwas Zeitnot habe:
    Diesen Verdacht hat der Spiegel(-Artikel) erhoben, oder hat der Spiegel nur eine Geschichte erzählt, die beim Leser diesen Verdacht aufkommen lässt?

    Der Spiegel schreibt dazu:

    "Geschlechtsverkehr von Erwachsenen mit Minderjährigen ist nicht prinzipiell strafbar. Ab dem 14. Lebensjahr gelten Jugendliche in Deutschland als grundsätzlich einwilligungsfähig in sexuelle Kontakte, auch mit sehr viel älteren Personen. Das Gesetz hält sie generell für reif genug, solche Entscheidungen zu treffen. Sex mit unter 16-Jährigen kann allerdings strafbar sein, wenn Jugendlichen die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt, etwa weil die sexuelle Beziehung in einem großen Machtungleichgewicht stattfindet."


    Weiter oben behauptet der Spiegel: "Eine Geschichte, die von jugendlichem Übermut handelt und von getrübtem Verantwortungsbewusstsein Erwachsener. Von Verliebtheit und einem enormen Machtgefälle." und legt dem Leser damit aus meiner Sicht im Prinzip eine Straftat nahe.

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    Lindemann: 2020 Leipzig 2023 Leipzig

  • [...]

    Kyla Shyx wurde zudem untersagt, in ihrem Video eine Passage zu verbreiten, in dem TL mit Personen verglichen wird, die Sex mit 15-Jährigen haben. Honi soit, qui mal y pense.

    M. W. hat sie keine Rechtsmittel eingelegt.

    [...]

    Die von dir leider verkürzt dargestellte beanstandete Passage lautet:


    "Und ich war so, Digger, das macht es noch tausendmal schlimmer, dass dort alle wissen, es ist genauso eine Scheiße wie bei so R. Kelly und diesen ganzen pädophilen Vergewaltigern, die irgendwelche 15-jährigen ficken wollen".


    Vielleicht findest du ja den wohl entscheidenden Punkt, weshalb verständlicherweise dagegen vorgegangen wurde, ganz allein ...


    Quelle: https://www.presseportal.de/pm/62754/5566832


    Edit: ich sehe gerade, dass dir Fragezeichen bereits auf die Sprünge geholfen hat.

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    Lindemann: 2020 Leipzig 2023 Leipzig

  • [...]

    etwa weil die sexuelle Beziehung in einem großen Machtungleichgewicht stattfindet."

    Weiter oben behauptet der Spiegel: "Eine Geschichte, die von jugendlichem Übermut handelt und von getrübtem Verantwortungsbewusstsein Erwachsener. Von Verliebtheit und einem enormen Machtgefälle." und legt dem Leser damit aus meiner Sicht im Prinzip eine Straftat nahe.

    OK, Danke! Meinerseits weiterhin wertungsfrei im Bezug auf *diesen* Artikel: so hätte ich es fast erwartet/befürchtet.
    Hier wird diskutiert, ob im Bezug auf diesen Artikel die "Verdachtsberichterstattung" OK ist. Ich wüsste jetzt nicht mal genau, ob es überhaupt in die Kategorie "Verdachtsberichterstattung" fällt.

    Ich denke bei dem wohl schon rechtlich gemeinten Begriff zunächst daran, dass es einen Verdacht im rechtlichen Sinne gibt.

    Es soll "der Verdacht bestehen dass...". Damit etwas besteht, muss es aber auch zuvor entstanden sein. Und da wäre es zur Einordnung des gesamten Artikels wichtig ob ein solcher Verdacht überhaupt entstanden ist, und wenn ja wie. Wurde der "Verdacht" explizit geäussert oder würden nur "durchschnittliche Leser" die Erhebung eines solchen Verdachtes herauslesen. Ist bestimmt zu kompliziert gedacht.
    Ich halte mich mit weiteren solcher Fragen möglichst zurück, bis ich den Artikel mal in Ruhe gelesen habe. Danke bis hierhin schonmal!

    "Seid doch gut... wenn ihr könnt" (Don Fili)

  • Der Spiegel schreibt dazu:

    "Geschlechtsverkehr von Erwachsenen mit Minderjährigen ist nicht prinzipiell strafbar. Ab dem 14. Lebensjahr gelten Jugendliche in Deutschland als grundsätzlich einwilligungsfähig in sexuelle Kontakte, auch mit sehr viel älteren Personen. Das Gesetz hält sie generell für reif genug, solche Entscheidungen zu treffen. Sex mit unter 16-Jährigen kann allerdings strafbar sein, wenn Jugendlichen die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt, etwa weil die sexuelle Beziehung in einem großen Machtungleichgewicht stattfindet."


    Weiter oben behauptet der Spiegel: "Eine Geschichte, die von jugendlichem Übermut handelt und von getrübtem Verantwortungsbewusstsein Erwachsener. Von Verliebtheit und einem enormen Machtgefälle." und legt dem Leser damit aus meiner Sicht im Prinzip eine Straftat nahe.

    Das ist der Punkt, der mich an der Story am meisten stört: Er legt dem Leser Dinge nahe, die beim genauen Lesen eben gerade nicht explizit behauptet werden. Der Artikel behauptet nirgenwo explizit Machtmissbrauch oder das Vorliegen einer Straftat, sondern schwurbelt nur mit Fragen herum ala "Wie verantwortungsvoll handelt der Sänger?" Genaugenommen spricht wenig für Missbrauch: Der sexuelle Kontakt bahnte sich über Monate an, Rammstein war zwischendurch auf USA-Tour. Nina Huber war letztlich nur noch denkbar knapp (wenige Wochen) unter 16. Es geht aus ihren Erinnerungen klar hervor, dass sie durchaus Agenda hatte (etwa selbst die Initiative ergriff, oder sich vor dem entscheidenden Treffen mit Till in den Park setzt, um "ihre Gedanken zu sortieren").

    Das einzige, was tatsächlich für Missbrauch sprechen könnte, ist der (vom Spiegel genau deshalb bewusst?) mehrfach erwähnte Alkohol. - Aber es wird nirgendwo im Artikel behauptet, Till habe sie "abgefüllt". Und dass in einer Jugendband eventuell auch ohne Ermunterung durch Erwachsene recht früh Alkohol fließen könnte, kann ich mir schon vorstellen (ohne es gut zu heißen). Soweit gehen die Klischees in meinem Kopf jedenfalls.

    Nicht missverstehen: Sex hin oder her, sich als reifer Mann zusammen mit einer 15-jährigen zu betrinken, ist in meinen Augen falsch. Die Antwort auf obige Spiegel-Frage ist hier schon: "Leider nicht verantwortungsvoll." Aber es macht einen Unterschied, ob man der 15-jährigen den Alkohol überhaupt erst zugänglich macht, oder jemanden vor sich hat, der längst auch ganz ohne das eigene Zutun mal einen trinkt. Mein Eindruck beim Lesen des Artikels war letzteres. Und darauf, dass es beim gemeinsamen Saufen darum gegangen sein könnte, LH "willig" zu machen, deutet im Artikel schon mal gar nichts hin.

  • OK, Danke! Meinerseits weiterhin wertungsfrei im Bezug auf *diesen* Artikel: so hätte ich es fast erwartet/befürchtet.
    Hier wird diskutiert, ob im Bezug auf diesen Artikel die "Verdachtsberichterstattung" OK ist. Ich wüsste jetzt nicht mal genau, ob es überhaupt in die Kategorie "Verdachtsberichterstattung" fällt.

    Da hier ja zurecht mit Blick auf Tills Verhalten der Unterschied zwischen Gesetzeslage und moralischem Urteil gemacht wird, finde ich kann man das gleiche auch mit dem Artikel machen: Ob der Artikel rechtlich ok ist, kann ich nicht beurteilen. Moralisch finde ich es hoch fragwürdig, dem Intimleben eines Prominenten mehrseitige Artikel und Cover zu widmen, sofern KEINE Straftat im Raum steht. Und, so wie ich den Artikel lesen, wissen die Autoren, dass hier keine Straftat vorliegt, wollen aber den Skandalwert ausschlachten. Der Spiegel im Stil der Bild eben, wie der Anwalt von TL das auch dargestellt hat.

  • Nur so zwischendrin, ich weiss es immer noch nicht, weil ich derzeit etwas Zeitnot habe:
    Diesen Verdacht hat der Spiegel(-Artikel) erhoben, oder hat der Spiegel nur eine Geschichte erzählt, die beim Leser diesen Verdacht aufkommen lässt?

    Der Verdacht wurde im SPIEGEL-Artikel erhoben.

  • Jetzt im Nachgang muss ich natürlich schmunzeln, wenn ich lese, wie sowohl Schertz/Bergmann als auch der SPIEGEL ihre vermeintlichen Siege vor Gericht abfeiern.


    Das erste, das ich tat, war, mir die Kostenquote anzusehen. Wer bei 56 (TL) zu 44 (SPIEGEL) glaubt, er habe einen deutlichen Sieg errungen, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Das gilt für beide Seiten. Es geht ja weiter. Wir werden sehen ...

    Wo findet man solche Informationen?

    Laut LTO hat "der Spiegel die überwiegenden Prozesskosten zu tragen".

    https://www.lto.de/recht/hinte…belaestigung-medienrecht/

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  • Ich sehe derzeit nicht den Bezug dieser Aussage zu Supernova 's Beitrag auf den du hier eingehst. Lese ich aber gern nochmal in einer späteren Pause.
    Dein Satz liest sich nun aber so, als seist du der Meinung, das Verbot dieser Passage sei zu Unrecht erfolgt.

    Nur auf die Schnelle: nicht nur dürfte man nicht ohne weiteres von der Vergangenheit (vor 13-Jahren?) auf die Gegenwart schliessen, und müsste sprachlich zwischen Vergangenheit und Gegenwart differenzieren, aber vor allem wurde in der verboten Passage dann aber auch von "pädophilen Vergewaltigern" gesprochen, n'est pas?


    Kayla Shyx wurde aus meiner Sicht völlig zu Recht untersagt, die von ihr diesbezüglich getätigten Äußerungen zu wiederholen und zu verbreiten.

    Habe ich Anderes geschrieben?

    Nach meiner Sichtung gab es in dem Video mindestens 18 Stellen hinsichtlich derer TL eine Unterlassung hätte erreichen können. Wieso letzlich nur eine Unterlassung hinsichtlich der bekannt gewordenen Stellen angestrebt/erreicht wurde, erschließt sich mir nicht.


    Das von mir angeführte Zitat war nur ein Seitenhieb, ob es anwaltlich nicht vielleicht klüger gewesen, wäre sich auf andere Passagen zu konzentrieren.

  • Da hier ja zurecht mit Blick auf Tills Verhalten der Unterschied zwischen Gesetzeslage und moralischem Urteil gemacht wird, finde ich kann man das gleiche auch mit dem Artikel machen: Ob der Artikel rechtlich ok ist, kann ich nicht beurteilen. Moralisch finde ich es hoch fragwürdig, dem Intimleben eines Prominenten mehrseitige Artikel und Cover zu widmen, sofern KEINE Straftat im Raum steht. Und, so wie ich den Artikel lesen, wissen die Autoren, dass hier keine Straftat vorliegt, wollen aber den Skandalwert ausschlachten. Der Spiegel im Stil der Bild eben, wie der Anwalt von TL das auch dargestellt hat.

    Ich finde das auch höchst zweifelhaft. Also wie Du.

  • Das ist der Punkt, der mich an der Story am meisten stört: Er legt dem Leser Dinge nahe, die beim genauen Lesen eben gerade nicht explizit behauptet werden. Der Artikel behauptet nirgenwo explizit Machtmissbrauch oder das Vorliegen einer Straftat, sondern schwurbelt nur mit Fragen herum ala "Wie verantwortungsvoll handelt der Sänger?" Genaugenommen spricht wenig für Missbrauch: Der sexuelle Kontakt bahnte sich über Monate an, Rammstein war zwischendurch auf USA-Tour. Nina Huber war letztlich nur noch denkbar knapp (wenige Wochen) unter 16. Es geht aus ihren Erinnerungen klar hervor, dass sie durchaus Agenda hatte (etwa selbst die Initiative ergriff, oder sich vor dem entscheidenden Treffen mit Till in den Park setzt, um "ihre Gedanken zu sortieren").

    Das einzige, was tatsächlich für Missbrauch sprechen könnte, ist der (vom Spiegel genau deshalb bewusst?) mehrfach erwähnte Alkohol. - Aber es wird nirgendwo im Artikel behauptet, Till habe sie "abgefüllt". Und dass in einer Jugendband eventuell auch ohne Ermunterung durch Erwachsene recht früh Alkohol fließen könnte, kann ich mir schon vorstellen (ohne es gut zu heißen). Soweit gehen die Klischees in meinem Kopf jedenfalls.

    Nicht missverstehen: Sex hin oder her, sich als reifer Mann zusammen mit einer 15-jährigen zu betrinken, ist in meinen Augen falsch. Die Antwort auf obige Spiegel-Frage ist hier schon: "Leider nicht verantwortungsvoll." Aber es macht einen Unterschied, ob man der 15-jährigen den Alkohol überhaupt erst zugänglich macht, oder jemanden vor sich hat, der längst auch ganz ohne das eigene Zutun mal einen trinkt. Mein Eindruck beim Lesen des Artikels war letzteres. Und darauf, dass es beim gemeinsamen Saufen darum gegangen sein könnte, LH "willig" zu machen, deutet im Artikel schon mal gar nichts hin.

    Sie gab doch sogar an, dass sie sich Mut antrinken wollte. Klingt nicht nach „er hat sie abgefüllt“ oder „er hat sie willig gemacht“.