Sexszenen und Pornografie sind zwei unterschiedliche Dinge.
Und du kennst Löschen so gut, dass du genau weisst, dass er das eine schreibt, aber das andere meint.
Während deine Definition von Pornografie zumindest nicht dem Wikipedia-Stand zu entstammen scheint, denn sonst wäre entweder Löschen 's Einwurf immer noch goldrichtig oder bei Till-Lindemann-Konzerten gäbe es keine dieser Definition entsprechende Pornografie.
Fakt ist allerdings, dass man im Kino oft genug erlaubterweise mit Begleitung eines Erwachsenen reinkam, während hier der Veranstalter das auch explizit verboten hatte. Wer Hausrecht hat, darf das, und muss noch nicht mal Gründe nennen. Die feine Unterscheidung ob nun explizite Lyrik, eindeutige Gestik, Sexszenen oder Pornografie nötig seien, spielt keine Rolle.
Verboten ist verboten.